Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der "Außenhaftung in der GmbH", wobei insbesondere die Voraussetzungen und Strukturen dieser Form der Haftung hervorgehoben werden sollen. Allgemein betrachtet ist die Haftungsthematik ein breitgefächertes und komplexes Thema, welches sich durch alle Rechtsformen der unternehmerischen Landschaft zieht. Ich fokussiere innerhalb dieser Ausarbeitung lediglich die Rechtsform der GmbH und die damit verbundene Besonderheit der "beschränkten Haftung". Eigentlich eine Rechtsform,welche die Komplexität der Haftungsthematik "beschränken" müsste. Bei einer Außenhaftung wird der Verantwortliche für sein Verschulden persönlich und unbeschränkt haftbar gemacht. Aus dem Begriff der "persönlichen unbeschränkten Haftung" und dem Begriff der "Gesellschaft mit beschränkten Haftung" ergeben sich keine kongruenten Charakteristika der GmbH. Vielmehr bildet sich dabei ein Widerspruch zum System einer Kapitalgesellschaft. Es wird durch den "Schutzmantel" der GmbH auf das Privatvermögen der Mitglieder einer Gesellschaft hineingegriffen, wobei entsprechende Haftungsgrundsätze der GmbH außer Kraft gesetzt werden. Die Thematik der Haftung in der GmbH reflektiert ein irreführendes, komplexes und vielschichtiges Thema. Eine Vielzahl von Risiken existieren im Innenverhältnis sowie auch im Außenverhältnis der Gesellschaft und bilden somit ein "Minenfeld" für den Geschäftsführer, welcher sämtliche Risiken zu vermeiden hat. Durch die Wahl einer Rechtsform mit beschränkter Haftung fühlt sich eine große Anzahl von Unternehmensgründern und Geschäftsführern auf der sicheren Seite, da hier anscheinend nur "beschränkt gehaftet" wird. Grundsätzlich entspricht diese Tatsache auch der Realität, doch sie schützt nicht vor einer Vielzahl von Haftungstatbeständen, die diesen Schutzmechanismus außer Kraft setzen und die "Schuldigen" unter Anvisierung des Privatvermögens zur Rechenschaft ziehen. Dies gilt für das Innenverhältnis sowie auch für das Außenverhältnis. So kann der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber außenstehenden Dritten unbeschränkt und persönlich haftbar gemacht werden. Die einstige Sicherheit der Sphärentrennung einer GmbH verwandelt sich dann gegebenenfalls zu einer existenzbedrohenden Falle...
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