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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11,5 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Historisch gesehen waren die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und die Migrationspolitik in der sogenannten „3. Säule“ der Union unter dem Stichwort der „Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres“ (ZBJI) zusammengefasst. Durch den Vertrag von Amsterdam wurde der Bereich von Visa, Asyl und Einwanderung „vergemeinschaftet“ und in den Titel IV des EGV überführt, so dass nur die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11,5 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Historisch gesehen waren die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und die Migrationspolitik in der sogenannten „3. Säule“ der Union unter dem Stichwort der „Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres“ (ZBJI) zusammengefasst. Durch den Vertrag von Amsterdam wurde der Bereich von Visa, Asyl und Einwanderung „vergemeinschaftet“ und in den Titel IV des EGV überführt, so dass nur die PJZS in der 3. Säule verblieb. Die Frage nach den externen Kompetenzen der EU im Bereich Justiz und Inneres zu stellen, mag auf den ersten Blick ein Paradoxon darstellen. Immer öfter wird betont wie wichtig eine Kohärenz von internen und externen Kompetenzen ist, um die Ziele der EU zur Schaffung eines „Raumes der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts“ zu verwirklichen. In der Praxis tritt die Europäische Union heutzutage als ein wichtiger Akteur in internationalen Beziehungen auf.