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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12,0 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Aktuelle Fragen aus dem Völker- und Europarecht , Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend von der seinerzeit durch den ehemaligen US-Außenminister Henry Kissinger aufgeworfene Frage "Whom do I call if I want to call Europe?", behandelt diese Arbeit die Neuerungen zur Außenvertretung der EU nach dem Inkrafttreten des Lissabonner…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12,0 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Aktuelle Fragen aus dem Völker- und Europarecht , Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend von der seinerzeit durch den ehemaligen US-Außenminister Henry Kissinger aufgeworfene Frage "Whom do I call if I want to call Europe?", behandelt diese Arbeit die Neuerungen zur Außenvertretung der EU nach dem Inkrafttreten des Lissabonner Reformvertrages. Ebenso wie sich Kissinger die Frage nach einer europäischen Telefonnummer stellte, sahen sich die Verantwortlichen in den Reformgremien veranlasst, über das Auftreten der Union nach außen Gedanken zu machen. Es wird deutlich, dass die Union bislang über keinen Repräsentanten nach außen verfügte. Dadurch fehlte es gegenüber Drittstaaten an einem bestimmten, einheitlichen Ansprechpartner. In Zeiten in denen die Welt zusammenwächst, weil Konflikte nicht an der Grenze halt machen, ist es sinnvoll und dringend geboten, dass die Europäische Union auf internationaler Ebene handlungsfähig(er) wird. Das setzt allerdings voraus, dass es einen Vertreter gibt, der mit einer Stimme für alle Mitgliedstaaten spricht.

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