Bachelorarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bonn früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht von folgendem fiktiven Szenario aus: Ein deutscher Staatsangehöriger ist in einem regulären Angestelltenverhältnis als Arbeitnehmer (AN) in einem Unternehmen beschäftigt, welches als juristische Person des Privatrechtes in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert ist. Eine Konkretisierung der Branche, des Berufes oder Stellung im Betrieb erfolgt hierbei nicht. Der AN befindet sich darüber hinaus weder im Betriebsrat seines Unternehmens, noch gehört er einer besonders schutzwürdigen Gruppe von Arbeitnehmern an (z.B. Schwerbehinderte). Aufgrund der privaten Teilnahme an einer friedlichen und zuvor genehmigten Corona Demonstration hat der Arbeitgeber (AG) eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen und der AN hat diese Kündigung rechtlich angefochten. Da der Schwerpunkt der Arbeit auf einer inhaltlichen Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung liegt, wird ferner vorausgesetzt, dass sämtliche formalen Wirksamkeitserfordernisse an die Aussprache der Kündigung erfüllt sind. Insofern werden diese im Rahmen der Arbeit zwar erwähnt, allerdings nicht geprüft. Gleiches gilt für die Aussprache der Kündigungsschutzklage, bei welcher ebenfalls vorausgesetzt wird, dass von Seiten des AN sämtliche formalen Voraussetzungen erfüllt wurden. Aus diesem Grund wird auf eine separate Darstellung des Kündigungsschutzgesetzes verzichtet. Ein Verweis auf das Kündigungsschutzgesetz erfolgt allerdings an entsprechender Stelle bei der Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Gründen für die außerordentliche Kündigung. Die Darstellung der außerordentlichen Kündigung beschränkt sich ihrerseits auf eine ausführliche Betrachtung der verhaltensbedingten Kündigung, weil vorliegend nur diese in Erwägung gezogen werden kann. Insofern wird auf eine Darstellung der personenbedingten und betriebsbedingten Kündigung, sowie der sog. Druckkündigung verzichtet. Die Arbeit gliedert sich insgesamt in sechs inhaltliche Schwerpunkte. Da sich AN und AG vorliegend beide auf ihre spezifischen Grundrechte berufen, besteht der erste Teil der Arbeit in einer allgemeinen Einführung in den Themenkomplex der Grundrechtslehre. Der Fokus liegt dabei allerdings auf der Beantwortung der Frage, welche Wirkung die Grundrechte in privaten Rechtsbeziehungen entfalten und nach welchen rechtlichen Grundsätzen diese ausgestaltet werden müssen.
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