Seit der Corona-Pandemie ist in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung ein gestiegenes Interesse an den außerordentlichen Testamenten zu beobachten. Die empirische Realität liegt jedoch weiterhin im Dunkeln. Mit seiner Umfrage zur rechtstatsächlichen Bedeutung, an der sich 670 Bürgermeister:innen beteiligt haben, möchte der Autor dies ändern. Die Relevanz der Form hängt maßgeblich von der Erreichbarkeit der Notar:innen ab, wozu die Notarkammern befragt wurden. Von der historischen Entwicklung über die Voraussetzungen bis zur Form der Errichtung untersucht der Autor die §§ 2249-2252 BGB umfassend. Dabei zeigt er die Schwächen der bestehenden Regelung auf. Das Ergebnis ist ein Reformvorschlag, der eine neue, audiovisuelle Testamentsform enthält.
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