Ein Auto, das selbstständig fährt, während der Fahrer E-Mails beantwortet, ist längst keine Zukunftsmusik mehr. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16.6.2017 wurde versucht, solchen neuen Mobilitätsinnovationen den passenden rechtlichen Rahmen zu bieten. In diesem Zusammenhang betrachtet die vorliegende Arbeit insbesondere die Fragen der Verantwortlichkeit und Haftung für hieraus entstehende Unfallfolgen. Es wird analysiert, inwieweit die allgemeinen Haftungsregelungen im Zusammenspiel mit den neu geschaffenen Sonderregelungen für automatisiertes Fahren die Haftungsfrage sachgerecht lösen. Auf dieser Basis wird abschließend eine Bewertung der Gesetzesänderung und des derzeitigen Haftungssystems vorgenommen.
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