Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Universität Paderborn, Veranstaltung: Individualarbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Recht gewährt den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, ihre vertraglichen Beziehungen in eigener Regie und Verantwortung - und weitestgehend ohne staatliche Beeinflussung zu regeln. Diese Tarifautonomie leitet sich aus dem in Art. 9 Abs. 3 GG gewährten Recht der Koalitionsfreiheit und der sich daraus ergebenden Betätigungsgarantie der Koalitionsmitglieder ab. Teil dieser Betätigungsgarantie zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist das Abschließen von Tarifverträgen zwischen den Tarifparteien.
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