Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: n/a, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bonusantrag im Kartellverfahren enthält höchst sensible Informationen, die eine erhebliche Bedeutung im Gerichtsverfahren für die Kartellgeschädigten haben können. Dementsprechend überrascht es nicht, dass es für den Kronzeugen darauf ankommt, wie sicher ein solcher Bonusantrag vor den Blicken neugieriger Dritter geschützt ist. Dieser Aufsatz untersucht den Bereich der grenzüberschreitenden US-Prozessführung in Kartellschadensersatzklagen und insbesondere, ob der vom Kronzeugen gestellte Bonusantrag offengelegt werden muss. Zudem werden die die im US-Verfahrensrecht vorgesehenen Verteidigungsmöglichkeiten des von einem discovery-Antrag Betroffenen, sei es der beklagte Kronzeuge, ein nationales Kartellamt oder gar der Rechtsanwalt des Kronzeugen, untersucht. Vorbild für private Kartellschadensersatzklagen war und ist das Recht der USA. Nach dem US-Bundesverfahrensrecht kann sich der Kartellgeschädigte im Rahmen des pre-trial discovery in sehr weitem Umfang Zugang zu Beweismitteln verschaffen. Zudem können von einer Kartellschadensersatzklage nicht nur Unternehmen mit einem Sitz in den USA betroffen sein, sondern auch ausländische Unternehmen. Im Zusammenhang mit der pre-trial discovery sollte man an den von einem Kronzeugen gestellten Bonusantrag denken, dessen Offenlegung in einem solchen Verfahren von dem geschädigten Kläger verlangt wird. Denn im discovery-Verfahren müssen beide Parteien sämtliche relevanten Geschäftsunterlagen gegenseitig vorlegen, um das Zivilverfahren zu beschleunigen und eine Wahrheitsfindung zu ermöglichen. Davon könnte insbesondere der vom Kronzeugen gestellte Bonusantrag umfasst sein. Deswegen werden im Rahmen dieses Aufsatzes die Bedeutung des Kronzeugenprogramms und die Voraussetzungen des discovery-Verfahrens näher dargestellt. Anschließend werden die Verteidigungsmöglichkeiten des von einem discovery-Antrag Betroffenen untersucht und zuletzt auch einige praktische Implikationen dargestellt.
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