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Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Erlassung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) seitens der Bundesregierung am 10. Oktober 2006 wurde die deutschlandweit einheitliche Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Die sogenannte „Plakettenverordnung“ trat bereits im März des darauffolgenden Jahres in Kraft. Im Dezember 2007 erfolgte eine Ausweitung auf Fahrzeuge, die zur Reduzierung der Feinstaubemission mit einem Partikelminderungssystem oder…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Erlassung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) seitens der Bundesregierung am 10. Oktober 2006 wurde die deutschlandweit einheitliche Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Die sogenannte „Plakettenverordnung“ trat bereits im März des darauffolgenden Jahres in Kraft. Im Dezember 2007 erfolgte eine Ausweitung auf Fahrzeuge, die zur Reduzierung der Feinstaubemission mit einem Partikelminderungssystem oder Fahrzeugkatalysator ausgestattet wurden. Auf Basis dessen war es den zuständigen Straßenverkehrsbehörden möglich, nach §40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) den Kraftfahrzeugverkehr durch Einführung von Umweltzonen zu verbieten bzw. zu beschränken. Begonnen wurde am 01. Januar 2008 in den Städten Berlin, Hannover und Köln mit der Erhebung eines Einfahrverbots für Kraftfahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 1 angehörten. Diese Beschränkung wurde über die Jahre kontinuierlich ausgeweitet. Seit Anfang 2010 dürfen in Berlin und Hannover sowie seit Mitte 2014 auch in Köln nur noch Fahrzeuge, die zur 4. Schadstoffgruppe zählen, in den gekennzeichneten Bereich einfahren. Es handelt sich dabei um die sogenannten „grünen Zonen“. In ganz Deutschland wurden bis dato insgesamt 48 Umweltzonen eingeführt, die bereits überwiegend den Status der grünen Zone erreicht haben. Lediglich vier Regionen befinden sich noch in der zweiten Phase der Einführung. Für das Jahr 2015 ist die Implementierung drei weiterer Umweltzonen geplant. Die Auswirkungen von Feinstaub auf die menschliche Gesundheit sind in der Wissenschaft bereits ausführlich untersucht worden. In Folge dessen rücken folgende Fragestellungen, denen im Verlauf der Arbeit nachgegangen werden soll, in den Fokus: Inwieweit wird eine Reduzierung des Luftschadstoffs durch Einführung der Umweltzonen erreicht? Und wie wirkt sich diese Entwicklung auf die Gesundheit der Bevölkerung aus?