Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Zentrales Anliegen dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit den vorgeschlagenen Neuerungen des Aktionspunktes 7 zum Betriebsstättenbegriff des OECD-MA. Um die daraus resultierenden Auswirkungen auf mikroökonomischer Ebene beurteilen zu können, gilt es im Folgenden zu untersuchen, welche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten sich aus dieser Aktualisierung für international agierende Unternehmen ergeben. Beginnend mit einer theoretischen Einordnung, soll die Relevanz des Begriffs der Betriebsstätte für den weiteren Fortgang der Arbeit aufgezeigt werden. Der Hauptteil der Arbeit wird sich mit den konkreten Neuerungen des Aktionspunktes 7 befassen. Für einen Vergleich erscheint es notwendig, sich ebenfalls einen Überblick über die aktuell gültigen Regelungen zu verschaffen. In einem ersten Schritt sollen die vorgeschlagenen Veränderungen zur Vertreterbetriebsstätte im Mittelpunkt der Analyse stehen. Dabei wird eine Vergegenwärtigung der Vertriebsstrukturen multinationaler Konzerne zur Klärung des Gegenstandes helfen, bevor die einzelnen Aspekte des Art. 5 Abs. 5 und 6 OECD-MA nach aktueller und nach neuer Fassung im Detail vorgestellt werden. Darauf aufbauend dienen Beispiele zur Veranschaulichung des theoretisch Erarbeiteten. Darüber hinaus ermöglichen diese, Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen aufzuzeigen. Welche Änderungen sich durch den Aktionspunkt 7 für die Ausnahmeregelung des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA ergeben, wird im zweiten Abschnitt des Hauptteils thematisiert. Wie bereits in Kapitel 3 wird der Frage, welche Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten sich durch die aktualisierte Fassung, in diesen Fall durch Art. 5 Abs. 4 OECD-MA-E, ergeben, auf der Basis von beispielhaften Fällen nachgegangen. In einer Schlussbetrachtung werden Aspekte weiterer Aktionspunkte, die mit den Arbeiten zum Aktionspunkt 7 in Verbindung stehen, mit den Neuerungen zur Betriebsstättendefinition kontextualisiert. Abschließend sollen die Erkenntnisse im Fazit zusammengetragen werden, um einerseits eine fundierte Stellungnahme zu den Konsequenzen der aktualisierten Regelungen für international tätige Unternehmen zu formulieren und um andererseits, die mögliche Umsetzung der Maßnahmen zu beleuchten, um daraus Empfehlungen für die Unternehmen abzuleiten.
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