Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Deutsch-Polnisch-Ukrainisches Trialogseminar - Die EMRK als Europäischer Grundrechtsstandard, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht der Frage nach, welchen Einfluss die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf die deutsche Rechtssprechung hat. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Kritisch wird insbesondere diskutiert, ob der aktuelle Stand der Praxis in Deutschland der heutigen Bedeutung der EMRK auf völkerrechtlicher Ebene gerecht wird und welche Schritte auf den verschiedenen Ebenen zur Lösung von Problemen ergriffen werden könnten. Geprägt von den Ereignissen des zweiten Weltkrieges versuchten die Mitgliedstaaten des Europarats mit der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Grundsatz an individuellen Rechten festzuschreiben, der ihren gemeinsamen Werte- und Rechtsvorstellungen entsprach. Das Ziel, einen Mindeststandard an Menschenrechtsschutz in Europa zu etablieren, ist gut gelungen. Durch die Konvention und die Rechtsprechung des EGMR wird Grundrechtschutz im europäischen Raum effektiv durchgesetzt und aktiv weiterentwickelt. Allerdings führt das Nebeneinander zwischen den nationalen Rechtsordnungen und der EMRK auch zu Problemen. Welchen Rang belegt die Konvention im nationalen Recht? Welche Bedeutung haben die Urteile des EGMR für die innerstaatliche Rechtsprechung und den Gesetzgeber? In welchem Verhältnis stehen die Garantien der EMRK zu den nationalen Grundrechten? Wie kann man als Bürger im Inland seine Rechte aus der EMRK geltend machen? Und was geschieht, wenn es zu einem Konflikt zwischen dem Recht der EMRK oder einem Urteil des EGMR und dem nationalen Recht kommt? All diese Fragen sollen im Folgenden in Bezug auf Deutschland erörtert werden.
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