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Inhaltsangabe:Einleitung: Gemäß § 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, zum Zweck des Gläubigerschutzes in angemessenem Maße mit Eigenmitteln ausgestattet zu sein, um so eventuelle Verluste abfangen zu können. Damit soll die Sicherheit der den Banken von den Kunden anvertrauten Vermögenswerte gewährleistet werden. Die an dieser Stelle recht allgemein gehaltene Formulierung des Kreditwesengesetzes wird durch den Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht inhaltlich präzisiert, indem die Angemessenheit der Eigenmittel genau definiert…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Gemäß § 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, zum Zweck des Gläubigerschutzes in angemessenem Maße mit Eigenmitteln ausgestattet zu sein, um so eventuelle Verluste abfangen zu können. Damit soll die Sicherheit der den Banken von den Kunden anvertrauten Vermögenswerte gewährleistet werden. Die an dieser Stelle recht allgemein gehaltene Formulierung des Kreditwesengesetzes wird durch den Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht inhaltlich präzisiert, indem die Angemessenheit der Eigenmittel genau definiert wird. Diese Baseler Eigenkapitalübereinkunft, kurz Basel I, aus dem Jahr 1988 entspricht mittlerweile nicht mehr den im Laufe der Zeit gewachsenen Anforderungen des Kreditgewerbes, speziell der rasch vorausschreitenden Risikoentwicklung. Deshalb besteht hier Handlungsbedarf in Form einer Neukonzeption der bisherigen Übereinkunft. Diese erforderliche Neukonzeption stellt das Konsultationspapier ¿Die Neue Baseler-Eigenkapitalvereinbarung¿, kurz Basel II, des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht dar. Dieses zweite Konsultationspapier wurde am 16. Januar 2001 publiziert und soll die bisherigen Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken nach der Baseler Eigenkapitalübereinkunft aus dem Jahr 1988 (Basel I) ersetzen. Durch die neue Eigenkapitalvereinbarung soll eine angemessene Risikoerfahrung im Bankengeschäft durch die Einführung eines so genannten Ratingverfahrens erreicht werden. Basel II soll Ende 2006 in Kraft treten. Nach der Bekanntgabe wurde Basel II schnell zum Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion um Ratings und deren Auswirkungen auf das Kreditgewerbe und die Unternehmen. Besondere Befürchtungen vor dem Inkrafttreten von Basel II haben die mittelständischen Unternehmen. Denn für viele spielt der kurz- bzw. langfristige Kredit auch in Zukunft eine sehr bedeutende Rolle. Dabei sind viele Unternehmen des Mittelstandes der Auffassung, dass die Kreditaufnahme in der letzten Zeit schon erheblich schwieriger geworden ist und dies auf die Vorbereitung auf Basel II bei den Banken zurückzuführen sei. Durch die zunehmende Liberalisierung und Globalisierung der Märkte sowie des technischen Fortschritts haben sich die Finanzmärkte in den letzten Jahren tief greifend verändert, was auch Auswirkungen auf die traditionellen Bankgeschäfte hatte. Angesichts der angestiegenen Insolvenzentwicklungen sowie der erhöhten Ausfallrisiken von Kreditengagements [...]

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