Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Allgemeines, Note: 2,3, Universität Konstanz, Sprache: Deutsch, Abstract: Linnhoff merkt in ihrer Arbeit an, dass sich "Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen wie ein roter Faden durch die Geschichte" ziehen. So fingen am Ende des 18.Jahrhunderts Frauen allmählich an sich gegen ihre geschlechtsbedingte Benachteiligungen aufzulehnen. Die wichtigsten Anstöße erhielten sie von der Französischen Revolution und durch die Aufbruchsstimmung der europäischen Revolution 1848/49. Die Frauenbewegung in Europa war größtenteils bis Anfang des 20. Jahrhunderts kämpferisch und wollte die rechtliche sowie politische Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen. Sowohl die erste deutsche Frauenbewegung im 19. Jahrhundert als auch die zweite, welche knapp ein Jahrhundert später entstand, bezogen ihre Forderungen und Initiativen auf viele Lebensbereiche wie die Bildungs- und Wohlfahrtspolitik oder die Jugendarbeit. Aber auch die Erwerbstätigkeit der Frau verkörperte eine wichtige Thematik in beiden Bewegungen: Am Ende der 1980er Jahre gab es kaum eine Frau, die sich nicht in einer Weise mit dem Gedanken an die Beruftätigkeit befasste. Es muss allerdings beachtet werden, dass die Frauenbewegungen und ihre Interessen nicht für alle Frauen sprechen. Denn es gab auch Frauen, die das bestehende gesellschaftliche Bild unterstützten und sich gegen die sogenannte Emanzipation richteten. Die zunehmende weibliche Bildungsbeteiligung und Erwerbstätigkeit hatte nämlich gleichzeitig in allen Alters- und Familienstandsgruppen die traditionellen Vorstellungen einer "natürlichen Funktionsteilung" immer weiter durchlöchert. Die weibliche Individualisierung führte außerdem über die außerhäusliche weibliche Erwerbtätigkeit nach Ansichten von Kritikern zur Auflösung der Familie. Doch was wird unter Erwerbstätigkeit verstanden? Das Statistische Bundesamt definiert sie im Rahmen von volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen folgendermaßen: "Erwerbstätige sind alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder Selbstständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben [...]." Auffällig ist bei dieser Definition, dass sie sich explizit an die Männer richtet, denn die weibliche Anredeform bleibt aus. Können Frauen somit nicht erwerbstätig sein? Fällt die Hausarbeit nicht unter die Kategorie der Berufstätigkeit und muss somit erst durch Löhne aufgewertet werden?
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