16,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 10, Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim (Fachbereich Allgemeine Verwaltung), Veranstaltung: Fach: Investition und Finanzierung, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten knapper Finanzmittel wird in der öffentlichen Verwaltung zunehmend nach Wegen gesucht, die knappen Finanzmittel ressourcenbewusster einzusetzen. Öffentliche Unternehmen privatrechtlicher Form werden bei dieser Zielsetzung, mit öffentlichen Geldern sparsamer umzugehen, immer beliebter. Allerdings darf die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 10, Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim (Fachbereich Allgemeine Verwaltung), Veranstaltung: Fach: Investition und Finanzierung, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten knapper Finanzmittel wird in der öffentlichen Verwaltung zunehmend nach Wegen gesucht, die knappen Finanzmittel ressourcenbewusster einzusetzen. Öffentliche Unternehmen privatrechtlicher Form werden bei dieser Zielsetzung, mit öffentlichen Geldern sparsamer umzugehen, immer beliebter. Allerdings darf die öffentliche Hand nur Unternehmensbeteiligungen eingehen, wenn die Haftung durch die Rechtsform auf die Kapitaleinlage beschränkt ist, also z.B. die Gemeinde keinen unüberschaubaren finanziellen Schaden erleiden kann . Aufgrund dieser Voraussetzung kommen praktisch nur zwei Rechtsformen in Frage: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG). Doch was ist eigentlich ein öffentliches Unternehmen privat-rechtlicher Rechtsform? Was ist eine GmbH oder eine AG? In den folgenden Ausführungen sollen zunächst diese Fragen geklärt werden. Nachfolgend soll die Finanzierung der genannten Kapitalgesellschaften in öffentlicher Hand dargestellt werden. Dies ist notwendig, um die Bedeutung und Funktionen des Eigen-kapitals in der AG bzw. GmbH zu verstehen. Abschließend soll dargestellt werden, welche Verschuldungsmöglichkeiten sich für die AG und die GmbH ergeben, wenn die öffentliche Hand, als finanzstarker Träger, alleiniger Gesellschafter ist.