Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Veranstaltung: Die Staufer, Sprache: Deutsch, Abstract: In seiner kommentierten Sammlung von zeitgenössischen Briefen und Berichten von und über den staufischen Kaiser Friedrich II. schreibt Klaus J. Heinisch über diesen, „daß es kaum eine historische Persönlichkeit von einiger Bedeutung gibt, über die die Meinungen und Urteile der Zeitgenossen und Geschichtsschreiber so weit auseinandergehen wie über Kaiser Friedrich II.“1. Worüber es aber in der Geschichtswissenschaft kaum Zweifel gibt, ist die Beurteilung von Friedrich II. als eine der herausragenden und bedeutendsten Herrschergestalten des Mittelalters. Das ungeheure wissenschaftliche Interesse an Friedrich II. wird dem facettenreichen Herrscher durchaus zu Recht zuteil. Als deutscher König, Kaiser, König von Sizilien und Jerusalem, als teils harsch verfemter Gegner mehrerer Päpste, ambitionierter Organisator und Herrscher, als strenger Gesetzgeber und intelligenter Förderer von Kunst und Wissenschaft lädt „der letzte und größte der Stauferkaiser“2 zu einer wissenschaftlichen Beschäftigung mit seiner Person auf vielen Gebieten ein. Und obwohl Friedrich II., da er den Großteil seines Lebens im sizilischen Königreich verbrachte und „den räumlichen Schwerpunkt seines Lebens im Süden sah“ 3, nicht selten in seiner Bedeutung für die deutsche Geschichte heruntergespielt wurde4, bietet gerade auch die Politik Friedrichs II. in Deutschland ein interessantes und weites Feld für die Geschichtswissenschaft. Diese Arbeit soll sich daher der Herrschaft Friedrichs II. in Deutschland widmen, wobei die Rolle und der Einfluss der weltlichen und geistlichen Fürsten in Deutschland auf die Ausübung der Herrschaft besondere Berücksichtigung finden wird. Dabei wird die Bedeutung der geistlichen Fürsten – also der Erzbischöfe, Bischöfe und z. T. der Reichsäbte – und der weltlichen Reichsfürsten – der „unmittelbar vom König belehnten Herzöge, herzogsgleichen Markgrafen, Landgrafen und Grafen“5 – für die Wahl und den Machtantritt Friedrichs II. in Deutschland ebenso herausgearbeitet werden, wie ihre Rolle während der Regentschaft von Friedrichs Sohn Heinrich (VII.). Als zwei zentrale Quellen der staufischen Herrschaft unter Friedrich II. und Heinrich (VII.) werden außerdem das „Bündnis mit den geistlichen Fürsten“ („Confoederatio cum principibus ecclesiasticis“) von 1220 und das „Statut zugunsten der Fürsten“ („Statutum in favorem principum“) von 1231 bzw. 1232 betrachtet und in ihrer Entstehungsgeschichte beleuchtet werden müssen.