Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Bildungspolitik), Veranstaltung: Das Bildungssystem als Teil des politischen Systems, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz (GG) enthält nur wenige Artikel, die sich ausdrücklich mit dem Bildungswesen befassen. Trotzdem lassen sich die im GG niedergelegten Strukturen und Normen zu einer Bildungsverfassung der Bundesrepublik Deutschland zusammenfassen . Im folgenden wird untersucht, welche Vorgaben das GG für die Entwicklung des Bildungswesens gemacht hat, wie diese umgesetzt wurden und welche Erscheinungen im Bildungswesen auf Grundrechtsnormen zurückzuführen sind. Aus der Kulturhoheit der Länder in Verbindung mit dem Föderalismusgebot des GG erwachsen Spannungen, entstehen aber auch gewaltige Möglichkeiten für ein mannigfaltiges deutsches Bildungswesen. Da Bildung nicht irgendwo, sondern eingebettet im staatlichen Gesamtzusammenhang stattfindet, muss sie sich auch an staatlichen Grundprinzipien orientieren. Bedeutet Bildung in der Staatsform der Demokratie nicht auch, daß demokratische Prinzipien wie Partizipation im Bildungswesen, und hier ist insbesondere die institutionalisierteste Form von Bildung, die Schule, angesprochen, Eingang finden müssen? Wenn wir bisher von Bildungssystem und Bildungswesen gesprochen haben, so beziehen sich die folgenden Untersuchungen natürlich auf die ausgeformteste Institution von Bildung, auf das Schulsystem, das Schulwesen und die Schulverfassung. Die dieser Arbeit zugrundeliegende Fragestellung ist also, welche Auswirkungen Grundrechtsbestimmungen auf das Schulwesen zeigen. Da im Verlauf der Arbeit viel von Grundrechten und deren Bedeutung die Rede sein wird, ist ein Blick auf die allgemeinen Theorien von Grundrechtsverständnis nötig. Grundrechte wurden bisher in liberalrechtsstaatlicher Gedankentradition als reine Abwehrrechte des Individuums gegen den Staat verstanden. Dieses Verständnis hat sich dahingehend gewandelt, als man nun Grundrechte vermehrt als soziale Teilhaberechte des Individuums am staatlichen Geschehen sieht. Teilhabe beinhaltet natürlich auch die Forderung an den Staat, Möglichkeiten zur Beteiligung zu schaffen, d.h. es entsteht ein Anspruch an den Staat, der sich durch sämtliche Bereiche gesellschaftlichen Lebens zieht und so natürlich auch den Schul- und Bildungsbereich berührt. Ohne das Verständnis der Grundrechte als Anspruchsrechte gegenüber dem Staat wären Diskussionen über Partizipation oder ein Recht auf Bildung sinnlos. [...]
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