Mit der vorliegenden Arbeit wird eine spezielle Thematik im Baurecht untersucht. Bei vielen Bauvorhaben sind die Vorstellungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zum Umfang der verpreisten Leistungen sehr unterschiedlich. Im Regelfall geht der Auftraggeber davon aus, dass sich Inhalt und Umfang der verpreisten Leistungen aus dem Vertrag nebst Anlagen ergibt. Zu diesen Anlagen zählen dann beispielsweise die Planungsunterlagen, die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis.
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