Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die in den letzten Jahrzehnten immer weiter abnehmende Bedeutung des Christentums in Westeuropa ist auch die Zahl der Eintritte in Klöster zurückgegangen. Neben Gründen wie dem Anspruch auf Besitzlosigkeit oder Ehelosigkeit scheint auch die hierarchische Grundordnung sowohl der Kirche insgesamt als auch der Klostergemeinschaften abschreckend auf unser modernes, demokratisches Grundverständnis zu wirken. In der vorliegenden Arbeit wird die Funktion des Abtes als Vorsteher des Klosters beschrieben und hieraus Gründe für seine vorrangige Stellung innerhalb der Glaubensgemeinschaft gezogen. Zur Beschreibung seiner Tätigkeit werden nacheinander die verschiedenen auszufüllenden Rollen des Abtes als Hirte, Lehrer und Stellvertreter Christi im Kloster dargelegt. Abschließend wird das Amt des Abtes vor dem Hintergrund seiner höchsten Pflicht, Verantwortung vor Gott für seine Bruderschaft zu übernehmen beleuchtet. Der Frage nach der Bedeutung der herausgehobenen Stellung des Abtes wird auf Grundlage der für Benediktinerklöster bis heute geltenden Benediktusregel nachgegangen. Diese Quelle eignet sich besonders, da sich die Regel Benedikts ab dem 8./9. Jahrhundert über ganz Europa verbreitete und bis heute unsere Vorstellung von Kloster und Abt prägt. Somit gibt sie uns ein umfassendes Bild über die innere Struktur von Klöstern. Die Quelle eignet sich weiterhin auch in Bezug auf die Fragestellung, weil es Benedikt ein besonderes Anliegen war, die Stellung des Abtes innerhalb des Klosters besonders zu stärken und er dies durch Verweis auf dessen Verantwortung und Aufgaben umfassend legitimiert.
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