Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11,8, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Schwerpunktseminar zum Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist kaum eine steuerliche Betriebsprüfung vorstellbar, in der nicht über den Bilanzposten Rückstellungen zwischen dem Steuerpflichtigem und seinem Berater einerseits und dem Prüfer des Finanzamtes andererseits intensiv gesprochen wird. Dies hängt damit zusammen, dass Rückstellungen unmittelbar gewinn- und steuermindernd wirken, ohne jedoch sofort Ausgaben auszulösen. Sie können deshalb ein bedeutendes Instrument der Innenfinanzierung sein. Die Steuerminderung ist bei der Körperschaftsteuer in Wahrheit nur eine Steuerstundung, denn später ergibt sich bei Auflösung (Verbrauch) der Rückstellung wegen Wegfall des Grundes der umgekehrte Effekt einer Gewinnerhöhung (ohne dass gleichzeitig Umsätze realisiert worden sind). Doch sind die Liquiditätsvorteile und gesparte Zinsen durchaus bedeutsam. So verwundert es auch nicht, dass im Jahr 2009 die Rückstellungsquote bei den Großunternehmen der deutschen Industrie im Durchschnitt 12 % des Gesamtkapitals beträgt. Bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften, die ihren Gewinn nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermitteln, kann sich wegen der tariflichen Progression gem. § 32a EStG sogar eine echte Steuerersparnis ergeben. Diese Wirkung tritt dann ein, wenn der Verbrauch der Rückstellung zu einem Zeitpunkt stattfindet, zu dem der Unternehmer mit seinem Einkommen in einem niedrigeren Bereich der Progressionstabelle liegt als bei Bildung der Rückstellung. Es wäre jedoch verkürzt, Rückstellungen ausschließlich unter dem Aspekt ihrer steuerlichen Bedeutsamkeit zu betrachten. Sie spielen auch für die Handelsbilanz eine große Rolle. Hauptzweck der Handelsbilanz ist es, zum (Bilanz-)Stichtag den Gewinn unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes vorsichtig zu ermitteln und einen zutreffenden Überblick über die Vermögenslage zu geben. Dabei spielen Rückstellungen, die definitionsgemäß das Vermögen belasten, eine wichtige Rolle: sie verhindern, dass sich der Kaufmann „zu reich“ rechnet, indem Posten nicht gezeigt würden, die zum Stichtag noch einen gewissen Grad an Ungewissheit aufweisen. Regelmäßig stellt sich die Frage, ob ein belastender Sachverhalt gezeigt werden muss oder nicht. Für die Antwort spielt das Kriterium wirtschaftliche Verursachung die entscheidende Rolle. Ziel dieser Arbeit ist es, im vorgegebenen Umfang einen Überblick über die Bedeutung der wirtschaftlichen Verursachung für die Bildung von Verbindlichkeitsrückstellungen zu geben und unterschiedliche Ansätze [...]