Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: "Deutschland ist ein attraktives Land für Geldwäsche." (Biallas, 2017) So stellt der Geldwäscheexperte Andreas Frank die aktuelle Situation in Deutschland dar. Aktuelle Schätzungen gehen von einem jährlichen Volumen der Geldwäsche in Deutschland von bis zu 100 Milliarden Euro aus. Diese Entwicklung steht den Bemühungen der deutschen Gesetzgebung zur Eindämmung der Geldwäsche klar entgegen. Im Zuge von fünf sogenannten verpflichtenden EU-Richtlinien wurde das europäische Geldwäschegesetz immer komplexer. In der 4. Richtlinie wurden besonders umfangreiche Veränderungen vorgenommen, welche sich seit Juli 2017 im deutschen Geldwäschegesetz wiederspiegeln. So stieg der Umfang des deutschen Geldwäschegesetzes von ehemals 17- auf nun 59 Paragraphen sowie zwei Anlagen mit genauen Vorschriften für potenziell geringe sowie potenziell erhöhte Risiken. Im Nachgang zu den terroristischen Anschlägen in Brüssel und Paris im Jahr 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf für eine Änderungsrichtlinie zur 4. Geldwäscherichtlinie. Diese 5. Geldwäscherichtlinie soll insbesondere die Terrorismusfinanzierung unter Einsatz virtueller Währungen verhindern und den Umgang mit den sogenannten "Steuerparadiesen" verschärfen. Ein erster Referentenentwurf des neuen Gesetzes wird bis zum Ende des Jahres 2018 erwartet. Nach aktuellem Stand sollen die Mitgliedstaaten der EU bis Ende 2019 zur Umsetzung der Vorschriften verpflichtet werden.
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