Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,0, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Gesundheitswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: In allen Regionen des Bundesgebietes sollen gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen und aufrechterhalten werden (ROG). Diese Leitvorstellung impliziert eine flächendeckende Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit verbunden die Erbringung von infrastrukturellen Angeboten. Hierzu zählen soziale Infrastruktureinrichtungen, in denen Gesundheitsleistungen bereitgestellt werden. Die Daseinsvorsorge steht gegenwärtig vor allem in ländlichen Regionen vor der Herausforderung, dieses Angebot an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. So führt der demografische Wandel in diesen Regionen zu neuen Anforderungen bei der Erbringung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung. Um dem insofern steigenden Behandlungsaufwand entsprechen zu können, wird eine höhere Anzahl von Ärzten benötigt. Zusätzlich ist infolge des Rückgangs der Einwohnerzahlen die Tragfähigkeit der Gesundheitseinrichtungen bedroht. In diesem Kontext gewann in den vergangenen Jahren das Thema Ärztemangel an Bedeutung. Von Institutionen im Gesundheitswesen wird bereits seit einigen Jahren davor gewarnt, dass die Gewährleistung der hausärztlichen Versorgung zukünftig gefährdet ist. Dabei ist die hausärztliche Versorgung aufgrund ihrer Eigenschaften von wesentlicher Bedeutung für die Bevölkerung, da sie die gesundheitliche Primärversorgung darstellt. Der Gesetzgeber hat in den zurückliegenden Jahren verschiedene gesundheitspolitische Reformen verabschiedet, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Entgegen der seither eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation wird die gegenwärtige Bedarfsplanung den veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere in peripher liegenden Regionen, nicht gerecht. Ursächlich ist hierfür, dass mittels der Bedarfsplanung keine Beurteilung der spezifischen Situation vor Ort möglich ist. Am 22. Dezember 2011 wurde das GKV-VStG verabschiedet. Mit den Neuregelungen im Vertragsarztrecht soll die Situation in dünn besiedelten ländlichen Gebieten verbessert werden, indem z. B. durch verschiedene Anreizinstrumente gezielte Niederlassungen in strukturdefizitären Regionen gefördert werden. Auch die mit der Bedarfsplanung verbundenen Kritikpunkte werden in der neuen Gesetzgebung aufgegriffen. Die vorliegende Masterarbeit möchte einen Beitrag bei der Beantwortung der Fragestellung leisten, ob die Maßnahmen des GKV-VStG unter den dargelegten Veränderungen in ländlichen Regionen zu einer adäquaten ärztlichen Versorgung führen können.