Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Die hohe Zahl von Konflikten, wie zum Beispiel in Bosnien, Ruanda und Kosovo, in denen die Zivilbevölkerung der Brutalität der regulären Truppen und anderen bewaffneten Gruppen ausgesetzt ist, in denen ganze Volksgruppen vertrieben werden und Staaten zerfallen, drängt die Frage nach einem greifenden Schutz für die Zivilbevölkerung und die unbewaffneten Helfer auf. In dieser Hausarbeit soll das Rechtsinstrument des Humanitären Völkerrechts, im Besonderen das Genfer Rotkreuz-Abkommen mit seinen Zusatzprotokollen, im Mittelpunkt stehen. Diese Recht, auch Völkerrecht im bewaffneten Konflikt (ius in bello) genannt, ist vor dem Ersten Weltkrieg entwickelt worden, nach dem Zweiten fortgeschrieben und 1977 mit den zwei Zusatzprotokollen ergänzt worden. Es ist immer noch bzw. immer wieder aktuell: Wie halten es die kriegsführenden Mächte mit den Genfer Konvent ionen, insbesondere der Konvention zum Schutze der Zivilpersonen in Kriegszeiten? Soll, in Anbetracht der Realität und der Praxis von Kriegsführung, hinter die Haager Landkriegsordnung von 1907 zurückgegangen werden, wonach es „kein uneingeschränktes Recht der Wahl der Mittel“ gibt? Als Beispiel soll der zweite Golfkrieg dienen. Inwieweit war es anwendbar und inwieweit wurde es in die Praxis umgesetzt oder gar missachtet? Um die internationale Bedeutung des HVR deutlich zu machen, wird zuerst der Gegenstand und Rahmen des HVR herausgearbeitet. Darauf folgend werden die wichtigsten historischen Stationen der Bemühungen um einen Minimalschutz im Krieg aufgezeigt, um die aktuelle Relevanz und den geistigen und historischen Hintergrund in Zusammenhang zu bringen. Daraus ergibt sich der nächste Punkt: die rechtlichen Quellen des HVR. Neben der Nennung der Rechte, soll es auch um die Abgrenzung bzw. die Ergänzung zu den Genfer Konventionen gehen. Diese werden als Schwerpunkt des HVR in ihren einzelnen Abkommen und Artikeln mit ihren Besonderheiten und Inhalten dargestellt. Der anschließende Vergleich mit den Menschenrechten soll die Bedeutung des HVR soll zeigen, wie wichtig beide Rechtsgebiete, die die gemeinsame Stoßrichtung haben, die Sicherung der menschlichen Würde, für sich allein und in Komb ination sind. Zuletzt wird die Anwendbarkeit und die praktische Anwendung am Beispiel des Golfkriegs angeschnitten.