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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Veranstaltung: Öffentliche Finanzwirtschaft -Fachbereich Public Management-, Sprache: Deutsch, Abstract: Die öffentliche Verwaltung ist stets bemüht, ihre Prozesse und Vorgänge, wie jedes andere Unternehmen auch, zu verbessern und zu optimieren. In diesem Zuge erfolgte vor einigen Jahren der Beschluss, die in der Rechnungslegung angewandte Kameralistik abzuschaffen und durch ein neues Verfahren zu ersetzen. Dieses als doppelte Buchführung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Veranstaltung: Öffentliche Finanzwirtschaft -Fachbereich Public Management-, Sprache: Deutsch, Abstract: Die öffentliche Verwaltung ist stets bemüht, ihre Prozesse und Vorgänge, wie jedes andere Unternehmen auch, zu verbessern und zu optimieren. In diesem Zuge erfolgte vor einigen Jahren der Beschluss, die in der Rechnungslegung angewandte Kameralistik abzuschaffen und durch ein neues Verfahren zu ersetzen. Dieses als doppelte Buchführung bekannte System, wird von den Firmen und Betrieben schon seit etlichen Jahren gebraucht, weshalb es in vielen Bereichen eine Vorbildsfunktion hat und der Staat sich ihm anpasst. Einen Ausschnitt der neuen Methode stellt der Lagebericht dar, welcher das Thema dieser Arbeit bestimmt. Seine Aufgabe besteht darin, dem Leser die Angaben aus dem Jahresabschluss zu erläutern und zu ergänzen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Unternehmenslage entsteht. Ähnlich wie bei dem gesamten Prozess der Übernahme eines solchen Systems stellt sich die Frage, wie die Vorgaben aus dem Gesetz und die bisherige Praxis im Umgang mit diesem Instrument auf die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung angewandt werden kann. Um sich diesem Problem zu nähern, wird zunächst der Lagebericht in der Privatwirtschaft beschrieben und analysiert. Die darin enthalten Angaben stützen sich maßgeblich auf die Literatur von Karl Hengstberger, Wolfgang Tumfart 1 und Barbara Selch 2 , welche sich einschlägig dem Thema gewidmet haben. Bezogen auf die Verwaltung , welche abgesehen von einigen Ausnahmen, kaum Erfahrungen mit dem Lagebericht aufweisen kann, soll dann erörtert werden, welche inhaltlichen Schwerpunkte und welche Bedeutung ein Lagebericht im öffentlichen Sektor haben müsste und wo ähnliche Ziele wie in der Privatwirtschaft verfolgt werden. Außerdem gilt es zu klären, ob ein solcher Bericht im öffentlichen Sektor überhaupt angebracht ist oder ob es falsch ist, sich der Privatwirtschaft anzupassen. Aufgrund der Aktualität der Thematik ist bis dato nur wenig veröffentlichte Literatur vorhanden, weshalb viele Aussagen aus der Analyse und Bearbeitung eines Lageberichtes des Ministeriums für Bauen und Verkehr stammen.