Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gefahr der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit wird durch die neue Eigenkapitalverordnung der Banken (Basel II) verschärft. Durch Basel II gilt im Grundsatz, dass sich die Risiken des Schuldners über das Rating direkt auf das Kapitalrisiko der Bank auswirken. Die Bank muss wiederrum in Abhängigkeit des Kreditrisikos einen Risikopuffer einrichten. Je weiter die Krise vorangeschritten ist, desto höher und unkontrollierbarer sind die Risiken und desto schwerer wird es für Unternehmen sein, ein Kreditinstitut zu finden, das bereit sein wird weitere Kredite zu gewähren. In die Beurteilung des Kreditrisikos fließen nach Basel II die Bewertung operationeller Risiken und qualitative Faktoren, wie beispielsweise die Ausgestaltung von Prozessen ein. Durch die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems könnten interne Prozessrisiken minimiert und die eigene Kreditwürdigkeit verbessert werden. Im Ernstfall kann dies über das ökonomische Überleben des Unternehmens entscheiden. Basel II impliziert also, dass nicht nur auf Bankenseite, sondern auch bei den Schuldnern die Implementierung eines Risikomanagementfrühsystems zur Pflichtaufgabe wird. Die dabei identifizierten Risiken müssen "gemanagt" werden. Dies kann beispielsweise im Bereich der operationellen Risiken über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems geschehen.
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