Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: Die bilanzielle Behandlung beiderseits noch nicht erfüllter synallagmatischer Verträge, die mit dem Schlagwort „schwebendes Geschäft“ bezeichnet werden, ist ein in Literatur und Rechtsprechung seit Jahrzehnten behandeltes Thema. Bis in die Mitte der 90iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts schien sich eine herrschende Meinung herausgebildet zu haben, der sowohl die Zivilrechtsprechung des Bundesgerichtshofes wie auch die Steuerrechtsprechung des Bundesfinanzhofes weitgehend folgten. Veröffentlichungen zum Thema der bilanziellen Behandlung schwebender Geschäfte finden sich seit dem Entwurf eines Handelsgesetzbuches aus dem Jahre 1896. Tenor aller bisherigen Veröffentlichungen und Gegenstand der herrschenden Meinung ist es, das schwebende Geschäfte solange bilanziell nicht zu erfassen sind, als sich Leistung und Gegenleistung aus diesem schwebenden Geschäft gleichwertig gegenüberstehen. Die Übereinstimmung in der Literatur endet indessen bereits bei der Frage, wie Abweichungen von dieser Ausgewogenheit bilanziell darzustellen sind. Besondere Brisanz hat die Thematik der Behandlung von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften durch die Einführung des § 5 Abs. 4a EStG durch Gesetz zur Weiterführung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 erhalten. In Folge dieser steuerrechtlichen Gesetzesänderung hat sich die Diskussion um die bilanzielle Behandlung schwebender Geschäfte neu belebt. Neuere Entscheidungen des Bundesfinanzhofes beschäftigen sich vor allem mit der Frage der Konkurrenz zwischen drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften und Teilwertabschreibungen bzw. Wertberichtigungen. Diese Situation ist Anlass für den mit der nachfolgenden Arbeit unternommenen Versuch einer Darlegung des aktuellen Rechtszustandes der bilanziellen Behandlung schwebender Geschäfte.