Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Deutsche Außenpolitik, Note: 2, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bemühungen der Bundesregierung um eine deutsche Wiedervereinigung bis 1973 Im Rahmen des Themenkomplexes „auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik nach 1949“ betrachtet diese Arbeit die Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland eine diplomatische Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik zu verhindern. Aufgrund der Verfassungsmäßigen Zielsetzung eine Wiedervereinigung des durch die Alliierte Besatzung geteilten Deutschland herbeizuführen, spielte die Verhinderung der diplomatischen Anerkennung der DDR durch Drittstaaten in der deutschen Außenpolitik der Nachkriegsjahre eine besondere Rolle. Eine Anerkennung der DDR als souveräner Staat durch dritte Staaten bedeutete erst einmal eine Konsolidierung der Trennungssituation und damit ein weiteres Entfernen von einer Wiedervereinigung. Prinzipiell wird die Frage behandelt: War es das primäre Handlungsmotiv der Bundesregierung eine Wiedervereinigung herbei zu führen oder gab es zwischenzeitlich Entwicklungen, die eine Wiedervereinigung in den Hintergrund treten ließen? Eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielt auch die Hallstein Doktrin. Benannt nach dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt 1955 Walter Hallstein, war sie bis Ende der 60er Jahre Leitlinie der Bonner Deutschlandpolitik und sollte einer Anerkennung durch Drittstaaten vorbeugen. Die DDR ihrerseits bemühte sich auch um Anerkennung durch nichtkommunistische Staaten und war damit vor allem bei jungen Staaten auf dem afrikanischen Kontinent erfolgreich. Prinzipiell waren die ersten zwei Dekaden des Bestehens der Bundesrepublik stärker vom Gedanken der Wiedervereinigung geprägt als es heute, nach all den Jahren der deutsch-deutschen Teilung und den Jahren nach dem Zusammenbruch der DDR erscheinen mag. Beispielsweise hat die Bundesrepublik Deutschland bis heute ein Grundgesetz statt einer Verfassung weil man 1948 bemüht war, jede Schaffung irreversibler Tatsachen die eine Gesamtstaatliche Lösung für Deutschland ausschlossen, zu umgehen. Das Grundgesetz sollte nur als Provisorium für das westdeutsche Teilgebiet dienen und später dann einer gesamtdeutschen Verfassung weichen. Wir betrachten in dieser Abhandlung den Zeitraum von der Gründung beider Staaten 1949 bis zur Aufnahme beider deutscher Staaten in die Vereinten Nationen 1973.