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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Katholische Stiftungsfachhochschule München (Sozialpädagogik), Veranstaltung: Rechtsfragen in den Arbeitsfeldern Familienhilfen und Hilfen zur Erziehung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema: "Die Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben der Jugendhilfe bei Trennung und Scheidung." Ich möchte zunächst dem Leser oder der Leserin einen kurzen Überblick über die derzeitige gesetzliche Gestaltung der elterlichen Sorge geben. Mir geht es hier im wesentlichen darum, die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Katholische Stiftungsfachhochschule München (Sozialpädagogik), Veranstaltung: Rechtsfragen in den Arbeitsfeldern Familienhilfen und Hilfen zur Erziehung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema: "Die Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben der Jugendhilfe bei Trennung und Scheidung." Ich möchte zunächst dem Leser oder der Leserin einen kurzen Überblick über die derzeitige gesetzliche Gestaltung der elterlichen Sorge geben. Mir geht es hier im wesentlichen darum, die Änderungen, die sich durch das Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts am 01.07.1998 ergeben haben, aufzuzeigen. Fragen wie: Können auch unverheiratete Eltern gemeinsam die Sorge für ihr Kind tragen oder wie schaut es mit dem Sorgerecht aus, nachdem sich die Eltern getrennt haben, spielen hier eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung von Eltern ergeben sich die gesetzlichen Mitwirkungsaufgaben der Jugendhilfe, insbesondere die des Jugendamtes. Ich möchte aufzuzeigen, wie der gesetzliche Auftrag gemäß § 17 SGB VIII lautet, was seine inhaltliche Zielsetzung beinhaltet und wie die konkrete Mitwirkung der Jugendhilfe im familiengerichtlichen Verfahren auszuschauen hat. Durch Trennung und/oder Scheidung von Eltern werden auch oftmals Fragen in Bezug auf das Umgangsrecht aufgeworfen. Diesen Aspekt möchte ich in Punkt III meiner Arbeit ansprechen. Auch hier hat die Jugendhilfe die Aufgabe, die Betroffenen durch Beratungsleistungen zu unterstützen. Punkte wie die Neugestaltung des Umgangsrecht sowie die besondere Form des begleiteten Umgangs möchte ich ebenfalls thematisieren. Am Schluss meiner Arbeit ist es mir noch einmal ein besonderes Anliegen auf die Situation der Kinder und Jugendlichen einzugehen, die von Trennung und Scheidung der Eltern betroffenen sind. Ich möchte deshalb im letzten Punkt meiner Arbeit die psychischen Folgen aufzeigen, die sich für Kinder und Jugendliche aufgrund von Trennungs- und Scheidungssituationen ergeben können. [...]