Die Ministererlaubnis nach § 42 GWB stellt seit jeher ein umstrittenes Gesetzesinstrument dar, mit dem Unternehmen einen Zusammenschluss trotz wettbewerblicher Bedenken genehmigen lassen können, sofern "gesamtwirtschaftliche Vorteile" oder "überragende Interessen der Allgemeinheit" die festgestellten Nachteile überwiegen. Die Untersuchung arbeitet das Ministererlaubnisverfahren umfangreich auf. Einen Schwerpunkt stellen die Neuerungen dar, die im Rahmen der 9. GWB-Novelle vorgenommen wurden. Es wird der Frage nachgegangen, ob das Institut der Ministererlaubnis einer umfangreichen Reform bedarf oder ob punktuelle Änderungen zielführender sind. Zu diesem Zweck werden Änderungsvorschläge aus Politik und Wissenschaft untersucht. Die Arbeit zeigt, dass es trotz bestehender Gefahren nach wie vor ein Bedürfnis für die ausnahmsweise Berücksichtigung außerwettbewerblicher Interessen in der Fusionskontrolle gibt und die Vorschrift ein notwendiges Korrektiv des reinen Wettbewerbs darstellt.
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