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Frontmatter -- Inhalt -- Der vom Comité maritime international vorgeschlagene Code international sur l'Abordage. Bedenken gegen denselben : Zwangslootsen, Schlepper, Kriegsschiffe. Nichtregelung der Begrenzung der Rheder-Haftung. Bedeutungslosigkeit der Einigung in den Nebenpunkten bei Nichteinigung in diesem Hauptpunkte. Aussichtslosigkeit der Einigung auf dem bisherigen Wege. Notwendigkeit der Prüfung der inneren Begründung der Rhederhaftung -- Begründung derselben aus der Haftung des Unternehmers für Verschulden seiner Angestellten. Bürgerliches Gesetzbuch § 831. Widerspruch der…mehr

Produktbeschreibung
Frontmatter -- Inhalt -- Der vom Comité maritime international vorgeschlagene Code international sur l'Abordage. Bedenken gegen denselben : Zwangslootsen, Schlepper, Kriegsschiffe. Nichtregelung der Begrenzung der Rheder-Haftung. Bedeutungslosigkeit der Einigung in den Nebenpunkten bei Nichteinigung in diesem Hauptpunkte. Aussichtslosigkeit der Einigung auf dem bisherigen Wege. Notwendigkeit der Prüfung der inneren Begründung der Rhederhaftung -- Begründung derselben aus der Haftung des Unternehmers für Verschulden seiner Angestellten. Bürgerliches Gesetzbuch § 831. Widerspruch der beschränkten Haftung mit dieser Theorie. Unterscheidung zwischen fortune de mer und fortune de terre nicht zutreffend. Beschränkte Haftung der Dockgesellschaften in England -- Begründung aus der Gefährlichkeit des Betriebes. Haftpflicht-Gesetz -- Begründung aus der Rücksicht auf die Sicherheit der Schifffahrt -- Begründung aus jahrhundertlanger Rechtsüberzeugung -- Practische Nachtheile der Rhederhaftung. Nutzlose Processe. Versicherung. Durch Beseitigung wird materiell nichts geändert. Der Verkehr verlangt einfaches Recht. Daher Beseitigung der Haftung -- Beseitigung der Haftung für eigenes nautisches Verschulden -- Beseitigung der Beschränkung der Rheder-Haftung -- Frachtvertrag. Beseitigung der Haftung des Rheders für nautisches Verschulden und für Baraterie, im Uebrigen Beschränkung der Vertragsfreiheit -- Backmatter

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