Die Arbeit betrifft das rechtsdogmatisch und praktisch interessante Institut der Bestätigung anfechtbarer Hauptversammlungsbeschlüsse nach § 244 AktG. Zunächst werden die Voraussetzungen der Bestätigung erläutert. Die Bestätigung setzt voraus, dass der Ausgangsbeschluss anfechtbar ist, dass ein Bestätigungsbeschluss gefasst wird und dass dieser in Bestandskraft erwächst. Danach wird auf die Bestätigungswirkung eingegangen. In der Arbeit wird die These vertreten, dass die Bestätigung - entgegen der h. M. - mit einer materiell-rechtlichen Rückwirkung ausgestattet ist. Dies beruht nach Meinung des Verfassers auf rechtsdogmatischen Gründen, hat jedoch auch praktische Folgen. In diesem Rahmen wird auch auf die Möglichkeit der Nichtigerklärung des Ausgangsbeschlusses für die Zeit vor dem Bestätigungsbeschluss nach § 244 S. 2 AktG eingegangen. Im dritten Teil der Arbeit wird die Anwendung der Bestätigung im Registerrecht (Registerverkehr und Freigabeverfahren) analysiert.
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