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Die Übertragung von Versicherungsbeständen von einem Versicherungsunternehmen auf ein anderes ist eine rechtliche Möglichkeit, die vielfältigen Zwecken dienen kann: Als Umstrukturierungsinstrument kann sie z. B. die Wettbewerbsposition der beteiligten Unternehmen verbessern, als Sanierungsinstrument den Fortbestand eines Versicherungsunternehmens sichern. Das Buch bietet eine umfassende Untersuchung zur Bestandsübertragung auf Grundlage der Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) im Jahre 2008. Behandelt werden sowohl die Übertragung von Erstversicherungsbeständen nach § 14 VAG als…mehr

  • Geräte: PC
  • ohne Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 2.33MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
Die Übertragung von Versicherungsbeständen von einem Versicherungsunternehmen auf ein anderes ist eine rechtliche Möglichkeit, die vielfältigen Zwecken dienen kann: Als Umstrukturierungsinstrument kann sie z. B. die Wettbewerbsposition der beteiligten Unternehmen verbessern, als Sanierungsinstrument den Fortbestand eines Versicherungsunternehmens sichern. Das Buch bietet eine umfassende Untersuchung zur Bestandsübertragung auf Grundlage der Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) im Jahre 2008. Behandelt werden sowohl die Übertragung von Erstversicherungsbeständen nach § 14 VAG als auch die Übertragung von Rückversicherungsbeständen nach § 121 f VAG. Dabei werden insbesondere einige schwierige, die Unternehmenspraxis belastende Rechtsfragen aufgezeigt, welche die VAG-Reform aufgeworfen bzw. unbeantwortet gelassen hat. Abschließend werden Rechtsschutzmöglichkeiten dargestellt. Das Buch richtet sich an Führungskräfte, Juristen und Vertreter der Versicherungsaufsicht, die mit Fragen der Bestandsübertragung befasst sind, und an interessierte Rechtswissenschaftler.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Professor Dr. Manfred Wandt hat seit 1995 die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; dort ist er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Mitdirektor des Instituts für Rechtsvergleichung und Vorstandsmitglied des Institute for Law and Finance. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und Mitglied der EU-Restatement Group of European Insurance Contract Law, Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum VVG sowie Mitglied des Versicherungsbeirats der BaFin.