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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Fachhochschule Stralsund (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 14.07.2000 trat das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung in Kraft. Dieses so genannte Steuersenkungsgesetz hat die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern grundlegend geändert, indem das bis dahin genutzte Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt wurde. Eine Anrechnung der von einer Kapitalgesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer auf der…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Fachhochschule Stralsund (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 14.07.2000 trat das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung in Kraft. Dieses so genannte Steuersenkungsgesetz hat die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern grundlegend geändert, indem das bis dahin genutzte Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt wurde. Eine Anrechnung der von einer Kapitalgesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer auf der Ebene des Anteilseigners findet im Halbeinkünfteverfahren nicht mehr statt. Dafür sind beim Anteilseigner die Erträge (zum Beispiel Dividenden) zur Hälfte steuerfrei. Seit dem Inkrafttreten des Halbeinkünfteverfahrens wird in der Literatur viel über die Vorteilhaftigkeit und die Nachteile des Halbeinkünfteverfahrens debattiert. Weitgehend unumstritten ist aber die Meinung, dass mit Einsatz des HEV eine wesentlich leichtere Berechnungsmethode für die Besteuerung der Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft erreicht wurde; mit der positiven Wirkung, dass Verfälschungen nicht mehr genutzt werden können. Der Preis für diese Sicherheit bei der Besteuerung ist aber ein grauer Bereich, der in der Literatur oftmals mit "akzeptierter Unschärfe" bezeichnet wird. Die Unschärfen entstehen dadurch, dass zugunsten der Vereinfachung des gesamten Verfahrens, die gezahlte Körperschaftssteuer nicht mehr in exakter Höhe auf das Einkommen des Aktionärs angerechnet wird, sondern nur noch die Hälfte seiner Bezüge aus Dividende und Veräußerung der Besteuerung unterliegen. Somit ist auch eine immer wieder aufgeworfene Fragestellung die Gerechtigkeit des Halbeinkünfteverfahrens. Diese Frage soll in der folgenden Erläuterung zur Besteuerung der Anteilseigner von Kapitalgesellschaften durch das Halbeinkünfteverfahren diskutiert werden.

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