Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.3, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Fachbereich Wirtschaft und Recht), Veranstaltung: Bilanzsteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem nun die Gründung einer GmbH & Co. KGaA durch den Beschluss des BGH vom 24.2.1997 II ZB 11/961 für rechtlich zulässig erklärt wurde treten im Zusammenhang mit dieser Rechtsform mehr und mehr steuerliche Aspekte und Fragestellungen in den Vordergrund. Diese resultieren vorwiegend aus haftungs-, mitbestimmungs- und kapitalmarktrechtlichen Überlegungen.2 Eine Befassung mit diesen Fragestellungen ist unumgänglich, zumal die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA im Schrifttum zunehmend für inhabergeführte, mittelständische Unternehmen propagiert wird.3 In diesem Rahmen zu behandelnde Fragen sind zum Beispiel die steuerliche Behandlung der Vergütung für die Überlassung von Wirtschaftsgüter seitens der GmbH als persönlich haftendem Gesellschafter und deren Qualifizierung als Betriebsvermögen der GmbH oder als Sonderbetriebsvermögen der KGaA. Ein weiterer Punkt ist auch die steuerliche Behandlung der Vergütung für die Geschäftsführung, sowie die Problematik der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligung von Gesellschaftern einer übergelagerten Gesellschaft an der KGaA und der damit verbundenen Einkünftequalifizierung der einzelnen Gesellschafter. 1 BFH Urteil vom 24.02.1997, II ZB 11/96, in: BGHZ 134, hier: S. 392. 2 Vgl. Wehrheim, Michael, Die Einkünftequalifikation der Gesellschafter einer GmbH & Co. KGaA, in: DB 2001, S. 947 - 948, hier: S. 947. 3 Vgl. Niedner, Jochen/Kusterer, Stefan, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, in: DB 1997, S. 1451 - 1454, hier: S. 1451 und Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA als Instrument zur Gestaltung des Generationswechsels in mittelständischen Unternehmen, in: DB 1997, S. 2010 - 2013, hier: S. 2010.