Bachelorarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,6, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen (Fachbereich Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Steuern & Finanzen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Abschlussarbeit umfasst neben der Einleitung sieben weitere Kapitel. Dabei werden zunächst Begriffsbestimmungen sowie Fragen zum allgemeinen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen geklärt, bevor im dritten Kapitel die ertragsteuerliche Beurteilung dessen im Mittelpunkt steht. So wird im Besonderen auf die Regelungen der Einkommenssteuer eingegangen, bevor im zweiten Teil die Betrachtung der Gewerbesteuer im Vordergrund steht. Im Bereich der Einkommenssteuer werden im Speziellen die Bestimmung der Einkunftsart sowie die Gewinnermittlung, Abschreibemöglichkeiten und die Behandlung von Entnahmen beleuchtet, sowie die ertragsteuerlichen Änderungen des am 16. Dezember 2022 verabschiedeten Jahressteuergesetzes, die für die Photovoltaik von Relevanz sind, mit der bis dato geltenden Gesetzeslage verglichen. Die theoretischen Grundlagen schließen im vierten Kapitel mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung beim Betrieb von PV-Anlagen ab. In diesem wird insbesondere auf die Unternehmereigenschaft, die Kleinunternehmerregelung, den Vorsteuerabzug und ebenso auf die für die Umsatzsteuer relevanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 eingegangen. Der empirische Teil beginnt als fünfter Teil dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung mit einleitenden Worten zur Methodik. Hierbei werden Grundsätze meiner vorgenommenen Untersuchung vorgestellt sowie die Quellenauswahl erläutert, bevor sich im maßgeblichen sechsten Teil die kritische Analyse anschließt. In dieser sollen insbesondere Konsequenzen der neu eingeführten Regelungen für die Praxis sowie klärungsbedürftige Aspekte beleuchtet werden, bevor der Frage nachgegangen wird, ob die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 möglich ist. Danach soll im Bereich der Umsatzsteuer geklärt werden, ob die Möglichkeit besteht, eine Photovoltaikanlage, die dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet ist, mittels Entnahmewahlrecht zu entnehmen, um eine Umsatzversteuerung des privat entnommenen Stromes zu vermeiden. Hierbei wird auch auf Chancen und Risiken zur Anerkennung des Modells eingegangen. Das abschließende siebte Kapitel stellt im Rahmen eines Resümees die Beurteilung der Ergebnisse dieser Abschlussarbeit dar.