Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Ausarbeitung möchte ich zunächst auf die derzeitige Rechtslage und die Problematiken in Deutschland und der Europäischen Union aufmerksam machen. Anschließend gehe ich auch die Gründe für die Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ein und erläutere, was sich konkret geändert hat, bzw. durch den Rat endgültig von der Kommission übernommen wurde. Abschließend problematisiere ich noch Fragestellungen, welche über die nächsten Jahre noch auf uns zukommen könnten und Anpassungen fordern könnten. Gutscheine sind nach wie vor sehr gefragt bei Unternehmern und Endverbrauchern - ob als Geschenk oder zur Kundengewinnung oder –bindung. Wenn es jedoch um die Besteuerung der Gutscheine geht, ergeben sich differenzierte Betrachtungsweisen. Bislang prägten Urteile und Verwaltungsanweisungen auf nationaler sowie internationaler Ebene das Schicksal der begehrten Gutscheine. Aufgrund der fehlenden europäischen Gesetze bedarf es im Hinblick auf die Harmonisierung der Mehrwertsteuer dringend einer einheitlichen steuerlichen Regelung. Bereits die Besteuerung bei Ausgabe oder Einlösung der Gutscheine wird in den europäischen Mitgliedsstaaten auf drei verschiedene Arten gehandhabt. Somit kann eine Nicht- oder Doppelbesteuerung zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Allerdings gibt es nicht nur auf internationaler Ebene Probleme mit der Besteuerung von Gutscheinen. Was passiert wenn ein Gutschein nicht eingelöst oder gar zurückgegeben wird? Wie sind kostenlose Gutscheine von Werbeaktionen steuerlich zu berücksichtigen? Eben diese Fragen stellte sich auch die Europäische Kommission und versuchte mit einem neuen Entwurf diese zu lösen. Wie wir am 27.07.2016 miterlebt haben stimmte der EU-Rat dem Vorschlag der Kommission zu und verabschiedete die Änderung bezüglich der Gutscheine in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist seit 2007 für eine harmonisierte mehrwertsteuerliche Behandlung in der Union zuständig. Die Länder haben nun die Aufgabe diese Richtlinie bis zum 31.12.2018 in nationalem Recht umzusetzen. Ab dem 01.01.2019 müssen die Gesetze für Gutscheine in Kraft treten. Doch sind damit alle Probleme aus der Welt oder werden noch weitere ungeklärte Besteuerungssachverhalte auftauchen?