Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 10, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Veranstaltung: Seminar zur Unternehmensteuerreform, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 durch den Bundestag am 25.05.2007 und der Zustimmung des Bundesrates am 06.07.2007 wurde eine der größten Reformen der letzten Jahre auf dem Gebiet der Unternehmenssteuer auf den Weg gebracht. Ziel der Unternehmenssteuerreform ist es, durch Senkung des Steuerniveaus bei Kapitalgesellschaften und Absenkung der Steuerbelastung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, sowie Umgestaltung von Abschreibungsmodalitäten die steuerliche Belastung von Unternehmen in Deutschland zu verringern, damit die Abwanderung inländischer Unternehmen ins Ausland aufzuhalten und ausländische Unternehmen dadurch zur Niederlassung im Inland zu bewegen. Damit soll zukünftig ein dauerhaft stetiges Wirtschaftswachstum in Deutschland erreicht werden. Für den Staat ergeben sich allerdings durch diese oben genannten Maßnahmen, die die Unternehmen steuerlich entlastenden, Mindereinnahmen. Diese Mindereinnahmen müssen an anderer Stelle gegenfinanziert werden. So werden z.B. Abschreibungsarten abgeschafft, der Schuldzinsenabzug eingeschränkt oder die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebausgabe zugelassen. Die bisher genannten Gegenfinanzierungsmaßnahmen betreffen allerdings nur den unternehmerischen Bereich. Aber auch Privatpersonen können durch die Unternehmensteuerreform 2008 betroffen sein. So wird zum Beispiel durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ab 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer i.H.v. 25 % auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne bei Wertpapiergeschäften eingeführt und das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Aktiengewinne, sowie die Spekulationsfrist bei Veräußerungsgeschäften abgeschafft. Insbesondere mit den letztgenannten Gegenfinanzierungsmaßnahmen, die zum Großteil auch einschneidende Wirkung für Privatpersonen und Privatanleger haben, soll sich diese Seminararbeit befassen. Die Seminararbeit gibt im zweiten Teil einen Überblick über die Änderungen bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Die geänderten Regelungen werden anschließend anhand von Fallbeispielen mit der bisher gültigen Regelung verglichen, wobei dadurch auch die Gewinnermittlung und anschließende Besteuerung der jeweiligen Veräußerungsgewinne erläutert und verglichen werden. Im dritten Teil der Seminararbeit erfolgen Fazit und die Würdigung des Verfassers zur Reform der Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008.
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