13 Die Konzeption des Betriebes als einer Zweckgemeinschaft macht es, wie be reits eingangs dargestellt, erforderlich, daß die betriebliche Leistungser stellung und Leistungsverwertung nicht ausschließlich in Abhängigkeit von den Zielen und dem auf deren Erfüllung gerichteten Handeln bestimmter Personen und Personengruppen gesehen wird. Es ist vielmehr notwendig, die Ziele und das Handeln aller am betrieblichen Leistungsprozeß direkt und indirekt mitwirkenden Personen zu berücksichtigen. Dies bedeutet, daß in die betriebswirtschaftliche Theorie nicht nur die Kapitalgeber und Unter nehmer, sondern in gleichem Maße auch die Arbeitnehmer einzubeziehen sind. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, hierfür die Grundlagen zu schaf fen, indem die gewöhnlich in der Betriebswirtschaftslehre angewandte Be trachtungsweise des Arbeiters als eines passiven Handlungsobjektes durch eine solche ersetzt wird, in der der Arbeitnehmer als aktives Handlungs subjekt berücksichtigt wird. Nur dadurch kann der Tatsache Rechnung getragen werden, daß der Arbeiter in einer freien Wirtschaftsordnung die Art und den Umfang seiner Mitwirkung am betrieblichen Leistungsprozeß innerhalb bestimmter Grenzen von sich aus frei bestimmen kann. Dieses spezielle Anliegen der Untersuchung macht es erforderlich, den be trieblichen Leistungsprozeß von einem Standpunkt aus zu betrachten, der gewöhnlich in der betriebswirtschaftlichen Theorie nicht eingenommen wird. Der Verhaltensbereich und die Handlungsmöglichkeiten des Arbeit nehmers sollen nämlich nicht aus dem Gesichtswinkel des Betriebs, seiner Leitungs- und Führungsorgane, sondern vielmehr aus dem des einzelnen Arbeiters und dessen individuellen Zielen gesehen werden. Dies bedeutet, daß die Untersuchung primär auf die sogenannten subjektiven Bedingungen 6 der Ergiebigkeit des Faktors Arbeit ) ausgerichtet ist.
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