Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine wichtige Aufgabe der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes, welcher EU-Bürgern die Grundfreiheiten für Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie die Personenfreizügigkeit garantieren soll. Weiterhin soll es Unternehmen ermöglicht werden, einfach und effizient staatsübergreifend agieren zu können. Eine europäische Aktiengesellschaft, auch als Societas Europea (kurz: SE) oder Europäische Gesellschaft bezeichnet , erlaubt aufgrund einer einheitlichen Managementstruktur, einer reduzierten Anzahl zu beachtender einzelstaatlicher Normen sowie der Möglichkeit EU-weit Umstrukturierungen vornehmen zu können, Kostenersparnisse im Vergleich zu Kapitalgesellschaften nach nationalem Recht (z.B. AG, SARL). Im Zug der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur SE, war ein wesentlicher Streitpunkt wie man die Forderung nach einer Liberalisierung des Gesellschaftsrechts durch Schaffung dieser supranationalen Rechtsform mit der Wahrung der Arbeitnehmerbeteiligungsrechte auf Unternehmensebene sowie unterschiedlichen nationalen Anforderungen an Leitungsstrukturen von Kapitalgesellschaften zusammenführen kann. Schließlich sind die nationalen Regelungen im Gesellschaftsrecht bis heute nicht harmonisiert und die Arbeitnehmerbeteiligungsrechte in einer breiten Palette von "nicht gegeben" bis "paritätisch" vorhanden. Nachdem bereits 1970 ein Entwurf der Europäischen Kommission zur SE vorgelegt wurde , dauerte es etwa 30 Jahre bis die EG-Staaten sich auf einen Kompromiss einigen und auf der Regierungskonferenz von Nizza am 08.10.2001 das Rechtspaket der Europäischen Aktiengesellschaft, bestehend aus einer Verordnung und einer Richtline, verabschieden konnten. Die erreichten Einigungen wurden deshalb in der Literatur als "Meilenstein" und "Sensation" beschrieben. Diese Hausarbeit befasst sich mit der Frage, in welcher Intensität und in welchen Bereichen Arbeitnehmerbeteiligungsrechte in der SE ausgeprägt sind sowie welche Auswirkungen diese auf gewachsene Strukturen bzw. Anschauungen speziell auf das deutsche Gesellschaftsrecht haben. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen welche Verbindungen zwischen Gesellschaftsrecht und kollektivem Arbeitsrecht bestehen.
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