Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Hochschule Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Mantelkauf ist die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft, die ihrem Geschäftsbetrieb nicht mehr nachgeht und nicht mehr über nennenswertes Gesellschaftsvermögen verfügt. Sie ist aber mangels Löschung im Handelsregister noch als juristische Person existent. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt sondern durch Rechtsprechung entwickelt worden. Danach ist ein Gesellschaftsmantel eine: . durch Geschäftsanteile oder Aktien verkörperte äußere Rechtsform . einer juristischen Person . die in Ermangelung eines von ihr noch betriebenen Unternehmens . wegen Vermögenslosigkeit . keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat. Der wirtschaftlich zu beurteilende Begriff "Mantel" stellt die äußere Rechtsform einer Gesellschaft dar und ist zu trennen von deren Inhalt, dem Unternehmen. Mantelverwendung ist ein aus mehreren Rechtsakten bestehender Vorgang mit dem Ziel, in Form einer Kapitalgesellschaft am Markt aufzutreten ohne eine neue Gesellschaft zu gründen. Durch Mantelkauf werden sämtliche Geschäftsanteile an einer inaktiven oder wirtschaftlich gescheiterten Kapitalgesellschaft übertragen, um einem neuen Unternehmenszweck nachzugehen. Es wird dabei das vorhandene Rechtskleid dieser Kapitalgesellschaft verwendet. Nach dem Anteilserwerb werden i.d.R. umfangreiche Satzungsänderungen vorgenommen. Gesellschaften, die früher zwar ein Unternehmen führten, jetzt aber nicht mehr aktiv sind, werden also wiederbelebt. Dies kann aber auch durch die bisherigen Gesellschafter erfolgen ohne dass Anteile verkauft und abgetreten werden. Man spricht in diesem Fall von Mantelverwendung in sonstiger Weise.
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