0,00 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: ePub

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz) (Fachbereich BWL), Veranstaltung: Seminar: Finanzierung und Investition, Sprache: Deutsch, Abstract: Die betriebliche Altersvorsorge hat eine lange Tradition. Beruhend auf der freiwilligen Ein- und Durchführung durch den Arbeitgeber sind durch sie seit dem 19. Jahrhundert eine Vielzahl von Formen, zum Beispiel die Betriebsrente oder auch betriebliche und tarifliche Vereinbarungen, hervorgegangen. Da jedoch in den letzten Jahren die Bereitschaft zu betrieblichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz) (Fachbereich BWL), Veranstaltung: Seminar: Finanzierung und Investition, Sprache: Deutsch, Abstract: Die betriebliche Altersvorsorge hat eine lange Tradition. Beruhend auf der freiwilligen Ein- und Durchführung durch den Arbeitgeber sind durch sie seit dem 19. Jahrhundert eine Vielzahl von Formen, zum Beispiel die Betriebsrente oder auch betriebliche und tarifliche Vereinbarungen, hervorgegangen. Da jedoch in den letzten Jahren die Bereitschaft zu betrieblichen Altersvorsorge in den alten Bundesländern immer weiter zurückging und es in den neuen Bundesländern kaum zu Vereinbarungen kam, konnte eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge nicht ausbleiben, wenn sie als Säule des Rentenaufbaus etabliert werden soll. Die betriebliche Altersvorsorge beruhte bis zu ihrer Reform auf der Freiwilligkeit des Arbeitgebers, für seine Mitarbeiter eine solche Leistung einzuführen. Seit dem 01.01.2002 hat jeder Mitarbeiter das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, zu welcher der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt per Gesetz verpflichtet ist. Der interessante und wichtige Aspekt hierbei ist jedoch, dass der Arbeitnehmer diesen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung hat, was bedeutet, dass er seine Rente aus Teilen seines Entgeltes ansparen muss. Der Gesetzgeber hat fünf verschiedene Durchführungswege etabliert, die sich in der Art der Förderung, Insolvenzsicherung, Entgeltumwandlung und damit in ihrer Besteuerung unterscheiden.