Inhaltsangabe:Einleitung: Kündigungen sind in Zeiten der Globalisierung der Märkte und der Umstrukturierung von Unternehmen eine Massenerscheinung. Neben dem Erlöschen des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgeber (im Folgenden: ArbG) und Arbeitnehmer (im Folgenden: ArbN) kommen auf den ArbN noch weitere Aspekte zu. Neben finanziellen Engpässen muss der ArbN auch in sozialer Hinsicht einstecken. Nicht nur, dass das Verhältnis zu ehemaligen Arbeitskollegen von heute auf morgen zerfällt, auch werden Arbeitslose in unserer heutigen Gesellschaft schnell zu einer Randgruppe. Daher stellt die Kündigung ein ganz zentrales Thema im Arbeitsrecht dar und sie berührt jeden ArbN, denn jeder von ihnen kann betroffen sein. In Betrieben ab 5 bzw. 11 wahlberechtigten ArbN (In Deutschland bzw. in Spanien) können sich Arbeitnehmervertretungen konstituieren, die dem einseitigen Beschluss des ArbG namens Kündigung entgegenwirken können. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der arbeitgeberseitlichen Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und der Mitbestimmung von Seiten des Betriebsrats zu dieser Maßnahme. Dabei ist sie in drei Teilen gegliedert. In den ersten beiden Teilen werden jegliche Aspekte der individuellen arbeitgeberseitlichen Kündigung nach spanischem bzw. deutschem Recht sowie die Kriterien und Voraussetzungen der betrieblichen Mitbestimmung in Kündigungsfragen in Spanien bzw. der Bundesrepublik Deutschland (Die Massenentlassung ebenso im Rahmen eines Exkurses) dargestellt. Der dritte und letzte Teil beinhaltet einen Rechtsvergleich zwischen den beiden Staaten mit anschließender Stellungnahme, bei dem versucht wird, einen Kompromiss zwischen beiden Systemen zu erzielen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsverzeichnisI AbkürzungsverzeichnisVI LiteraturverzeichnisIX Einleitung01 Erster Teil: Die Kündigung nach deutschem und spanischen Recht02 A)Die Kündigung in Deutschland02 I)Allgemeines02 1)Grundbegriffe02 2)Generelle Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung03 a)Gesetzesverstoß aus § 134 BGB03 b)Sittenwidrigkeit aus § 138 BGB04 c)Verstoß gegen Treu und Glauben aus § 242 BGB04 II)Kündigungsarten04 1)Ordentliche Kündigung04 a)Formelle Wirksamkeit05 b)Anhörung des Betriebsrats06 c)Materielle Wirksamkeit06 aa)Greifen eines besonderen Kündigungsschutz-Tatbestandes06 bb Anwendbarkeit des KSchG07 aaa)Persönlicher Geltungsbereich07 bbb)Sachlicher Geltungsbereich07 cc)Soziale Rechtfertigung08 aaa)Personenbedingte [...]
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