Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,3, Hochschule Ludwigshafen am Rhein (-), Sprache: Deutsch, Abstract: „Unter „Altersvorsorge“ wird der reine Sparvorgang mit dem Ziel der Alterssicherung verstanden.“(1) Somit hat die Altersvorsorge etwas mit der zeitlich späteren Versorgung oder Sicherung des Lebensunterhalts zu tun und „dient im Kern dazu, den mit Erreichen eines bestimmten Alters Typischerweise sinkenden Chancen zu begegnen, seinen gewohnten Lebensunterhalt aus Erwerbsarbeit zu bestreiten. Dieser Fall kann jedoch schon dann eintreten, wenn aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen die Erwerbschancen vorzeitig deutlich herabgesetzt werden. Zusätzlich besteht in Abhängigkeit von der familiären Situation der Bedarf nach einer finanziellen Sicherung der Hinterbliebenen im Fall des Todes. Es geht also immer darum, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass Umstände eintreten, die zu einer Reduzierung oder einem gänzlichen Wegfall des Erwerbseinkommens führen. In diesem Fall sollte sichergestellt sein, dass der erreichte Lebensstandard hierunter nicht wesentlich leidet.“(2) Obwohl die häufig in der Praxis synonym verwendeten Worte „Altersvorsorge“ und „Altersversorgung“ zwar beide das Ziel der Lebensstandardsicherung verfolgen, so sind sie dennoch nicht miteinander gleichzusetzen.(3) [...] _____ 1 Dommermuth T./Mayerhofer W., Betriebliche und private Altersversorgung, 2000, S.3; vgl. auch Puskàs G., Was ist Altersversorgung, in: BetrAV, Nr.1, 2001, S.2. 2 BfA (Hrsg.), Altersvorsorge, 2001, S.5. 3 Vgl. Puskàs G., Was ist Altersversorgung, in: BetrAV, Nr.1, 2001, S.2.