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Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Modell der Betriebsaufspaltung hat eine lange historische Entwicklung hinter sich. Bereits der Reichsfinanzhof hatte sich in den zwanziger Jahren mit dieser Form der Unternehmensaufspaltung zu beschäftigen. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte ist sie für kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund der einfachen Handhabbarkeit zu einer beliebten Gestaltungsform avanciert. Dabei liegen die Vorzüge dieses Konstruktes nicht nur im…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Modell der Betriebsaufspaltung hat eine lange historische Entwicklung hinter sich. Bereits der Reichsfinanzhof hatte sich in den zwanziger Jahren mit dieser Form der Unternehmensaufspaltung zu beschäftigen. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte ist sie für kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund der einfachen Handhabbarkeit zu einer beliebten Gestaltungsform avanciert. Dabei liegen die Vorzüge dieses Konstruktes nicht nur im steuerlichen Bereich. Es gibt auch vorteilhafte Gestaltungsaspekte, die sich aus dem Gesellschaftsrecht, und somit aus nicht primär monetären Größen ergeben. Hierbei spielen insbesondere haftungsrechtliche Überlegungen eine wichtige Rolle. Die komplexeren Problemstellungen in Verbindung mit einer Betriebsaufspaltung liegen allerdings nicht im gesellschaftsrechtlichen Bereich, sondern auf dem Gebiet der steuerlichen Auseinandersetzung mit dieser Systematik. Da sich die Gestaltungsform der Betriebsaufspaltung aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen nicht ohne weiteres in die steuerlichen Normen einfügt, bedarf es immer wieder einer umfangreichen und vieldiskutierten richterlichen Rechtsprechung, aus letztlich die steuerliche Betriebaufspaltung entstammt. Die Gründe für die fehlende Einordnung liegen in den umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten. Daraus folgt die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit den anzuwendenden Besteuerungsgrundsätzen. Ertragsteuerlich stehen dabei im besonderen die Gewerbesteuer, aber auch einkommen- und körperschaftsteuerliche Aspekte im Vordergrund. Trotz kontinuierlicher Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen, bei denen die Betriebsaufspaltung immer mehr an Vorteilen einbüßte, halten Unternehmen nach wie vor an der Systematik der Betriebsaufspaltung fest. Dies lässt vermuten, dass die Reduzierung steuerlicher Privilegien bisher nicht die anderweitigen gesellschaftsrechtlichen Vorteile aufzuwiegen vermocht hatte. Durch die Unternehmenssteuerreform 2001 haben sich die Regelungen zur Besteuerung grundlegend verändert. Dies trifft durch die Abschaffung des körperschaftssteuerlichen Anrechnungsverfahrens und Einführung des Halbeinkünfteverfahrens speziell Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner.