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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (BWL), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit liegt der Fokus auf Betriebsstätten in Deutschland und in Frankreich. Es wird untersucht, wie der Betriebsstätten-Begriff in diesen beiden Ländern behandelt wird und auf welcher Grundlage eine Steuerpflicht besteht. Um ein Verständnis zu schaffen, wird zunächst der Begriff ‚Betriebsstätte‘ als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung behandelt, danach wird die Besteuerung der Betriebsstätten in Deutschland und…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (BWL), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit liegt der Fokus auf Betriebsstätten in Deutschland und in Frankreich. Es wird untersucht, wie der Betriebsstätten-Begriff in diesen beiden Ländern behandelt wird und auf welcher Grundlage eine Steuerpflicht besteht. Um ein Verständnis zu schaffen, wird zunächst der Begriff ‚Betriebsstätte‘ als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung behandelt, danach wird die Besteuerung der Betriebsstätten in Deutschland und in Frankreich analysiert. Dabei wird das Prinzip des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) erläutert und der Begriff in den beiden Staaten verglichen. Das Prinzip und die Verteilung von Besteuerungsrechten im internationalen Steuerrecht stehen regelmäßig im Mittelpunkt steuerpolitischer Diskussionen. Grund ist, dass die bedeutendsten Themen der letzten Jahre, die ‚Digital Economy‘ und das OECD/G20-Projekt ‚Base Erosion and Profit Shifting‘ (BEPS), den Kern des internationalen Steuerrechts betreffen. In beiden Fällen geht es um die Verteilung von Steuereinnahmen zwischen Staaten, d. h., wann ein Staat bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten besteuert. Es stellt sich auch die Frage, ob es einen Anknüpfungspunkt für die Besteuerung gibt, und darauf basierend, ob die wirtschaftliche Tätigkeit steuerpflichtig ist. Nach diesem Kriterium ist der Zugang zur Besteuerung sowohl für den Staat als auch den Steuerzahler relevant, zudem der Begriff ‚Betriebsstätte‘.