Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,3, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Dienstleistungsberufe im Gesundheitswesen üben eine schadensträchtige Tätigkeit aus. Die medizinische und pflegerische Betreuung von Patienten birgt erhebliche Haftungsrisiken. Das Haftungsrecht ist somit ein wichtiges Teilgebiet des Pflegerechts. In Pflegehaftungsprozessen kommt den beweisrechtlichen Regelungen eine entscheidende Rolle zu. Die Zivilgerichte formen Pflege- und Arzthaftung durch beweisrechtliche Mittel. Die Pflegehaftung ist analog zum Arztrecht dabei geradezu eine Domäne der zivilrechtlich atypischen Sonderregelung der Beweislastumkehr. Die Frage der Beweislastverteilung bei den Prozessparteien ist entscheidend für den Ausgang von Zivilgerichtsverfahren. Diese geschieht selbstverständlich nicht willkürlich, sondern folgt bestimmten Regeln. Die Beantwortung der Frage, welche Logik hinter der richterlichen Beweislastverteilung steckt und auf welchen Rechtsgedanken und Grundsätzen diese in der Pflegehaftung beruht, ist ein zentrales Anliegen dieser Arbeit. Mit welchen Begründungen nehmen Gerichte eine Abkehr von der rechtsüblichen Verfahrenspraxis vor, wo wird dies angewendet und was bewirkt es? Der Handhabung und den Folgen der Beweislastumkehr in typischen Haftungssituationen durch die alltägliche Pflegetätigkeit möchte diese Arbeit nachgehen. Dabei soll der Schwerpunkt weniger auf rechtstheoretischen Überlegungen liegen, sondern auf der Praxis der Rechtsprechung, dargestellt an Fallbeispielen und in Beziehung gesetzt zu den Berührungspunkten des Pflegehaftungsrechts mit der Stellung der Krankenpflege im Gefüge der Berufe des Gesundheitswesens. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Haftung bei Heilbehandlung stammen aus der Arzthaftung und werden in weiten Bereichen auch auf die Pflegeberufe angewendet. Die Betrachtung des Haftungsrechts und der Beweislastverteilung auf die Parteien im Zivilprozess berührt auch die Frage, wie weit der Pflege eine eigenständige Verantwortung für ihr Tun zugeschrieben werden kann. Deshalb soll im Zusammenhang mit beweisrechtlichen Folgen auch das Problem eines „arztfreien Raums“ erörtert werden, dass sich besonders im kompliziert arbeitsteiligen Aufgabenfeld der Krankenhausversorgung stellt. Mit der vorliegenden Arbeit möchte der Verfasser auch der Frage nachgehen, wie sich durch Beweislastumkehr das Haftungsrisiko in der Pflege verschärft und wie dies zu bewerten ist.