Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Die wichtigsten Bestandteile der Unternehmenssteuerreform 2008 bestehen in der Einführung einer allgemeinen Abgeltungssteuer für Privatanleger auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, einem Teileinkünfteverfahren für betriebliche Anleger, Änderungen bzw. Senkungen bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer, einer Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften und einer Einführung einer Zinsschranke. Zukünftig wird die Besteuerung von Zinseinkünften, Dividendeneinkünften und sonstigen Einkünften aus Kapitalvermögen danach zu unterscheiden sein, welcher Art von Vermögen diese zugerechnet werden. Die wohl wesentlichste Änderung besteht darin, dass zukünftig unabhängig von der Spekulationsfrist oder Höhe der Beteiligung, Kursgewinne zu versteuern sein werden. Die Kursgewinnbesteuerung, die der Anleger zum Veräußerungszeitpunkt zu zahlen hat, ist Teil der Kalkülstrukturen bei der Grenzpreisermittlung. Der Anleger stößt bei der Ermittlung seiner maximalen Konzessionsbereitschaft, will er die Veräußerungsgewinnbesteuerung adäquat berücksichtigen, auf das Problem, dass die Bemessungsgrundlage zum einen von dem erzielbaren Veräußerungserlös und zum anderen von seinem Grenzpreis abhängig ist. Dieses Interdependenzproblem gilt es in dieser Arbeit mit Hilfe eines integrierten Ansatzes zu lösen. Darauf aufbauend ist zu klären, inwieweit die Veräußerungsgewinnbesteuerung den Besitzerwechsel beeinträchtigt oder fördert, auf welche Ursachen dies zurückzuführen ist und wie eine Diskriminierung des Beteiligungswechsels zu lösen sein könnte. Auch bei der Bewertung von "objektivierten" Unternehmenswerten wird zukünftig die Veräußerungsgewinnbesteuerung zu berücksichtigen sein. Einen Teilbereich dieser Arbeit wird die Analyse der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die objektivierte Wertbestimmung ausmachen, wobei zur Wertermittlung auf das in IDW S1 Tz. 100 angesprochene Tax-CAPM zurückgegriffen wird. Ein Untersuchungsziel im Rahmen dieses Teilbereichs wird die Analyse von Bedingungen sein, bei denen die persönliche Besteuerung durch die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform keine Wertrelevanz in der Restwertphase bewirkt, wie sie in IDW S1 Tz. 53 angenommen wird.
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