Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Universität Münster (Institut für Revisionswesen), Veranstaltung: Seminar zur Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einleitung Der Rechnungslegung nach den Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) wird zur Zeit auch in Deutschland höchste Aufmerksamkeit zugewendet. Einer der Gründe hierfür ist die Verabschiedung der beiden Standards SFAS 141 (Business Combinations) und SFAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) am 29.06.2001. Sie lösen die bisherigen Standards APB 16 und 17 ab. Die umstrittene Pooling-of-Interest-Methode ist nicht mehr zulässig und sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse sind nun nach der Purchase Methode zu bilanzieren.1 Während die alte Rechnungslegungsvorschrift2 eine lineare oder eine dem Wertverlauf entsprechende Abschreibung eines entstandenen Goodwill forderte, wird durch den SFAS 142 die Folgebewertung grundlegend geändert. Die planmäßige Abschreibung ist abgeschafft worden und die Werthaltigkeit des Firmenwertes wird nun durch einen mindestens jährlich durchzuführenden Impairment- Test überprüft.3 Eine eventuelle Wertminderung erfordert eine außerplanmäßige Abschreibung. Die neuen Regelungen sind zwingend für alle nach dem 15.12.2001 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden und auch für alle bereits erfassten Goodwills. Mit der vorliegenden Arbeit sollen die neuen Regelungen zur Bilanzierung eines aus einer Kapitalkonsolidierung entstanden Goodwill dargestellt werden. Zum besseren Verständnis wird hierbei zuerst kurz die Entstehung eines Goodwills erläutert. Danach wird auf die Aufteilung dieses Firmenwertes auf die Reporting Units des Unternehmens eingegangen. Der nachfolgende Gliederungspunkt befasst sich mit der Folgebewertung und mit dem dafür notwendigen Impairment-Test. Danach wird auf die für deutsche Unternehmen wichtige Frage der Vereinbarkeit der neuen Regelung mit dem § 292a HGB und der 7. EG Richtlinie eingegangen. Anschließend erfolgt eine kritische Würdigung der neuen Bilanzierungsregel. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einem kurzen Ausblick. Auf die Betrachtung eines passiven Unterschiedsbetrages wird verzichtet.