Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,0, Universität Siegen (Fachbereich 5 Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar zur Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung des § 292a HGB im Jahre 1999 und die Verpflichtung zur Erstellung eines Abschlusses nach IAS (bzw. IFRS) für börsennotierte Gesellschaften1, führen zu einer wachsenden Bedeutung der IAS.2 Da aber viele deutsche Unternehmen neben dem IAS-Abschluss immer noch einen Einzelabschluss nach HGB erstellen müssen, stellt sich die Frage nach unterschiedlichen Ansatzmöglichkeiten in den Abschlüssen. Unterschiede in der bilanziellen Behandlung ergeben sich u.a. auch für immaterielle Vermögenswerte. Diese gewinnen mit der Entwicklung weg von einer Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungs- und Technologiegesellschaft, immer mehr an Bedeutung. 3 Eine Zunahme der Bedeutung kann in der Realität gut anhand der zunehmenden Spreizung zwischen dem Kaufpreis, der den Wert des Unternehmens darstellt, bzw. der Marktkapitalisierung und dem bilanziellen Eigenkapital beobachtet werden. 4 Solch ein Unterschiedsbetrag deutet nicht nur auf die Existenz von stillen Reserven, sondern auch und insbesondere auf nicht bilanzierte immaterielle Werte hin. 5 Diese stellen in zune hmendem Maße einen Anteil der wirtschaftlichen Ressourcen und damit wichtige Determinanten des Unternehmenserfolges dar.6 Deshalb wird in dieser Arbeit die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögensgegenständen ("intangible assets") nach IAS im Vergleich zur deutschen Regelung erläutert. Um die Unterschiede in der bilanziellen Behandlung der immateriellen Vermögenswerte aufzuzeigen, wird in dieser Arbeit zunächst allgemein auf die Problematik der immateriellen Vermögensgegenstände eingegangen und die Begriffsdefinitionen nach den beiden Rechnungslegungssystemen dargestellt. [...] 1 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlament und des Rates v. 19.07.2002; Brücks, M. (2002), S. 165 ff.; Kirsch, H. (2002), S. 645. 2 Vgl. Wehrheim, M. (2000), S. 86; Küting, K./Ulrich, A. (2001b), S. 1004. 3 Vgl. Hayn, S. (1996), S. 354; Küting, K./Ulrich, A. (2001a), S. 953; Schmidbauer, R. (2004), S. 1442. 4 Vgl. Küting, K./Ulrich, A. (2001a), S. 953; Schmidbauer, R. (2004), S. 1442. 5 Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U. (2000), S. 123; Küting, K./Ulrich, A. (2001a), S. 953. 6 Vgl. zur Bedeutung von "Intangibles" die Tabellen 1 und 2; Küting, K./Dürr, U. (2003), S. 1; Davis, M. K. (2002), S. 697;Küting, K./Ulrich, A. (2001a), S. 953; Schmidbauer, R. (2004), S. 1442.
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