Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Versicherungswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Der besondere Status der immateriellen Vermögensgüter, der nicht zuletzt durch die Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erneute Brisanz erfahren hat, soll das Ziel dieser Arbeit begründen. Im Rahmen dieser Arbeit werden die drei relevantesten, real existierenden, Rechnungslegungsnormen mit Hinblick auf die Behandlung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände verglichen. Um einen überschaubaren Umfang sicherzustellen, werden die beiden angelsächsischen Rech-nungslegungssysteme, wie die US – amerikanischen „Generally Accepted Accounting Principles“ (US-GAAP) und die „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) mit den deutschen Handelsrechtvorschriften nach Handelsgesetzbuch (HGB) verglichen. Dass die angelsächsischen Normen durchaus Relevanz für den deutschen Markt besitzen, ist spätestens durch die EG Verordnung 1606/2002 bewiesen. Danach müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland seit 2005, mit wenigen Ausnahmen auch erst seit 2007, den Jahresabschluss, zusätzlich zum Abschluss nach HGB, nun auch nach den IFRS, den „International Financial Reporting Standards“, durchführen. Dieser Schritt ist als klare Andeutung an die internationalen Rechnungsvorschriften zu deuten – die weiterhin bestehenden Differenzen bezüglich der Bilanzierung der selbst erstellten Immaterialgüter sind Untersuchungsobjekt dieser Arbeit und es soll unter Betrachtung der einzelnen Philosophien herausgearbeitet werden, inwieweit eine adäquate Abbildung der Vermögenssituation nach aktuellem Recht möglich ist.