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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Siegen, Veranstaltung: Seminar zur Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Immobilienmarkt hat in den vergangen Jahren nicht nur in Deutschland sondern gerade auch international eine rasante Entwicklung erfahren. Daraus folgend hat sich die Immobilie weg von der reinen Eigennutzung hin zum Kapitalanlageobjekt entwi-ckelt und daher auch für große Konzerne an Attraktivität gewonnen. Bereits im Jahre 2000 wurde seitens des IASB mit der Verabschiedung eines eigenen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Siegen, Veranstaltung: Seminar zur Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Immobilienmarkt hat in den vergangen Jahren nicht nur in Deutschland sondern gerade auch international eine rasante Entwicklung erfahren. Daraus folgend hat sich die Immobilie weg von der reinen Eigennutzung hin zum Kapitalanlageobjekt entwi-ckelt und daher auch für große Konzerne an Attraktivität gewonnen. Bereits im Jahre 2000 wurde seitens des IASB mit der Verabschiedung eines eigenen Rechnungsle-gungsstandards (IAS 40) für Finanzanlagen in Immobilien (investment properties) auf diese Entwicklung reagiert. Hierin wurde erstmals, das im Sinne einer fair presentati-on bevorzugte „fair-value-accounting“ für nicht monetäre Vermögenswerte, durch ein Wahlrecht ermöglicht. Im Rahmen des Improvement Projects wurde der Anwen-dungsbereich des IAS 40 (2000) dann mit Wirkung zum 01. Januar 2005 erweitert. Leasingnehmer haben seither das Wahlrecht, bestimmte, im Rahmen eines operate-Leasingverhältnisses gehaltene, Immobilien ebenfalls als Finanzinvestitionen zu klas-sifizieren. Im Folgenden werden die Inhalte des IAS 40 systematisch dargestellt. Dabei wird hauptsächlich auf die Frage der Klassifikation der Immobilien und deren Bewertung sowie ausgewählte, damit zusammenhängende Probleme eingegangen. Ergänzend wird dann kurz auf den Ausweis und die Offenlegungspflichten eingegangen. Die IAS bzw. IFRS unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Einzel- und Konzernab-schluss. Die Folgenden Erläuterungen beziehen sich daher – soweit nicht anders ver-deutlicht – sowohl auf Einzel- als auch auf Konzernabschlüsse.